Blogs
Down by Law

Darf meine Vermieterin die Nebenkosten einfach so erhöhen?

Bild
Bild: Shutterstock
Down by Law

Darf meine Vermieterin die Nebenkosten einfach so erhöhen?

Die Antwort darauf steht in deinem Mietvertrag. Bezahlst du Akonto-Beträge, darf deine Vermieterin in der Schlussabrechnung ohne weiteres höhere Nebenkosten einfordern. Bei einer Nebenkostenpauschale hast du Glück und eine Erhöhung ist nicht unmittelbar möglich. Am besten dran bist du allerdings, wenn in deinem Mietvertrag überhaupt nichts von Nebenkosten steht. Denn dann schuldest du gar keine Nebenkosten.
28.09.2022, 15:1629.09.2022, 10:23
Vera Beutler / lex4you by TCS
Vera Beutler / lex4you by TCS
Folge mir
Mehr «Blogs»

In den allermeisten Fällen ist im Mietvertrag ein monatliches Nebenkostenakonto erwähnt. Wie der Name «a conto» schon sagt, bezahlst du hier als Mieter vorab einen Betrag «auf Rechnung». Die Vermieterin rechnet die geleisteten Zahlungen an den Schlussbetrag an. Erst am Ende der Abrechnungsperiode, mindestens einmal jährlich, erfährst du die endgültige Höhe der Nebenkosten. Sind sie tiefer als von der Vermieterin einkalkuliert, erhältst du einen Betrag zurück. Sind sie höher, zahlst du nach.

«Aktuell dürfte die Schlussabrechnung der Nebenkosten meist eine böse Überraschung sein. Und meist kannst du nichts dagegen machen.»

Mit einem Nebenkostenakonto fährt die Vermieterin gut

Aktuell dürfte die Schlussabrechnung der Nebenkosten meist eine böse Überraschung sein. Und meist kannst du nichts dagegen machen. Denn hier spielt die Vertragsfreiheit. Hat deine Vermieterin dir nicht eine Obergrenze zugesichert, hast du schlechte Karten bei der Anfechtung der Nebenkosten. Das musste auch ein Ehepaar erkennen, welches sich bis vor Bundesgericht gegen Nebenkosten wehrte, die sich auf mehr als das Doppelte der Akontozahlungen beliefen. Das sei so in Ordnung, befand das höchste Gericht, die Mieter hätten den vollen Betrag zu bezahlen.

Contentpartnerschaft mit TCS / lex4you.ch
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit TCS Rechtsschutz und seiner interaktiven Rechtsauskunftsplattform lex4you.ch. Die Fragen stammen direkt aus dem Alltag von Rechtsschutzversicherten – kompetent beantwortet von der Juristin und Leiterin von lex4you.ch, Vera Beutler. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt.

Die Begründung: Die Höhe der Nebenkosten sei zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch unbekannt und variierte von einer Abrechnungsperiode zur anderen, «was nur zum einen Teil auf die Instabilität er Kosten der betroffenen Drittleistungen zurückzuführen» sei. Den anderen Teil hätten die Mieter durch sein Verbraucherverhalten selber in der Hand. Diese Begründung wirkt zwar heute etwas anachronistisch. An der Tatsache, dass du der Vermieterin die Nachzahlung in aller Regel schuldest, ändert sie jedoch kaum etwas.

Ist dir die Abrechnung trotz der gestiegenen Energiepreise suspekt, kannst du Einsicht in die detaillierten Belege verlangen. Willst du dir Kopien zu Hause in Ruhe anschauen, ist auch das möglich. Die Kopien musst du aber selbst bezahlen.

Mit der Nebenkostenpauschale hat der Mieter Glück

Legt die Vermieterin eine Nebenkostenpauschale fest, muss sie deren Berechnung auf den Durchschnittswert dreier Jahre abstellen. Damit will der Verordnungsgeber verhindern, dass die Pauschale zu stark von den tatsächlichen Kosten abweicht. Wie bei Akontozahlungen hast du auch bei einer Nebenkostenpauschale das Recht, die detaillierten Belege bei der Vermieterin einzusehen.

Vermieterin kann Akontobeiträge und Pauschalen erhöhen

Ist absehbar, dass die vereinbarten Nebenkosten die tatsächlichen Aufwendungen nicht decken, kann deine Vermieterin sowohl die Akontobeiträge als auch eine Nebenkostenpauschale erhöhen oder neu Nebenkosten überhaupt verrechnen. Damit ändert sie den Mietvertrag. Sie muss die Erhöhung deswegen mindestens 10 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist mit dem amtlichen Formular mitteilen und darf in der Mitteilung die Kündigung nicht aussprechen oder androhen. Schliesslich muss sie die Erhöhung begründen. Bei einer Nebenkostenpauschale rechtfertigt nur eine Erhöhung der durchschnittlichen Kosten der letzten drei Perioden eine entsprechende Anhebung.

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
37 Wohnungsinserate, die jeden Mieter abschrecken
1 / 39
37 Wohnungsinserate, die jeden Mieter abschrecken
Die Einrichtung gibt bereits eine Idee davon, was ästhetisch in dieser Wohnung alles möglich ist. Bild: terriblerealestateagentphotos

Auf Facebook teilenAuf X teilen
Dein Vermieter will dich rausschmeissen? Versuchs mal wie dieser Chinese
Video: watson
Das könnte dich auch noch interessieren:
25 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
die_rote_Zora
28.09.2022 16:46registriert August 2019
Unsere Genossenschaft hat uns die Erhöhung des monatlichen Akontobetrags lediglich empfohlen (aufgrund der aktuellen Ereignisse). So kann jeder entscheiden, aber mir tun 50.- CHF pro Monat "weniger weh" als 600.- CHF auf einmal Ende Jahr. Und die Erhöhung wird definitiv kommen, alles andere ist leider Tagträumerei...
551
Melden
Zum Kommentar
avatar
magicfriend
28.09.2022 16:15registriert Oktober 2014
Für jede oder jeden, die im Mietverhältnis sind und Akontozahlungen für die Nebenkosten bezahlen, würde ich einen Rat geben: fragt selber pro aktiv beim Vermieter über wahrscheinliche Erhöhungen nach. Strom wird vielerorts 25% und noch mehr teurer. Wer in einer Liegenschaft lebt, die mit Gas beheizt wird, sieht es noch schlechter aus. Da stiegen die Preise gegenüber Ende 2021 enorm an. Das könnte in der nächsten Nebenkostenabrechnung böse Überraschungen durch Nachzahlungen geben.
300
Melden
Zum Kommentar
25
Muss ich mein Trinkgeld bei der Steuererklärung angeben?
Offiziell gibt es seit 1974 im Gastgewerbe kein Trinkgeld mehr und damit auch nichts zu deklarieren. In der Praxis ist es etwas komplizierter.

In den 70er Jahren einigten sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände auf die Formel «Service inbegriffen». Bedeutet, dass die Arbeitgeberin die Serviceleistung mit dem Lohn abgilt und der Gast diese nicht zusätzlich bezahlen muss. Klarheit geschaffen wurde damit aber nie, da das Trinkgeld nur theoretisch, nicht aber praktisch abgeschafft wurde. Mit der immer häufigeren digitalen Überweisung des Trinkgeldes kommt diese langjährige Praxis nun auch immer deutlicher ans Licht.

Zur Story