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Down by Law
Nein, hat deine Krankenkasse noch offene Rechnungen auf deinen Namen, bleibst du bei ihr versichert. Wurden also nicht alle Prämien und allfällige Kostenbeteiligungen, Verzugszinse sowie Betreibungskosten bezahlt, kannst du nicht zu einer neuen Krankenkasse wechseln. Doch das soll sich ändern.
Vera Beutler / lex4you by TCS
Fühlst du dich vor den Kopf gestossen, weil du erst gerade volljährig geworden bist und deine Krankenversicherung frisch selbst in die Hand nimmst? Das ist verständlich, aber: Für deine Krankenkasse ist es unerheblich, ob du oder deine Eltern «deine» Rechnungen nicht bezahlt haben. Zwar mussten deine Eltern aufgrund ihrer Unterhaltspflicht deine Krankenkassenrechnungen begleichen, du haftest aber solidarisch für diese Schulden mit. Die Krankenkasse wird also nicht nur deine Kündigung nicht akzeptieren, sondern dir möglicherweise bei der Gelegenheit zusätzlich die aufgelaufenen Schulden direkt in Rechnung stellen.
Für deine Krankenkasse ist es unerheblich, ob du oder die Eltern «deine» Rechnungen nicht bezahlt haben.
Krankenkasse darf Kündigung nicht akzeptieren
Kündigst du gleichwohl, wirst du von deiner Krankenkasse ein Schreiben erhalten. In diesem muss sie dir mitteilen, dass die Kündigung unwirksam ist. Dies jedenfalls dann, wenn du die bis einen Monat vor Ablauf der Kündigungsfrist gemahnten Rechnungen bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht vollständig bezahlt hast.
Contentpartnerschaft mit TCS / lex4you.ch
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Vera Beutler. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt.
Verzichtest du nun wegen der aufgelaufenen Schulden darauf, die Krankenkasse zu wechseln, bist du gleichwohl noch nicht fein raus: Die Versicherung kann dich auf die gesamten aufgelaufenen Schulden betreiben, was die Wohnungs- und allenfalls auch die Arbeitssuche erheblich erschwert.
Lösung ist in der Pipeline
Es ist eher ungünstig, so in das Erwachsenenleben zu starten. Das sehen auch ältere Politiker*innen ein: National- wie auch Ständerat haben zwei Motionen angenommen, wonach künftig Eltern die Krankenkassenprämien ihrer Kinder auch noch dann schulden, wenn letztere volljährig sind.
Sobald diese Regelung im Krankenversicherungsgesetz umgesetzt ist, haften Kinder also nicht mehr für die Versäumnisse ihrer Eltern und du wirst die Krankenkasse auch dann wechseln können, wenn deine Eltern es verpasst haben, deine Prämien zu bezahlen. Für deine (neuen) Rechnungen wirst du hingegen ab dem Zeitpunkt deiner Volljährigkeit auch künftig selbst gerade stehen müssen.
19 Gesundheitstipps vom schlechtesten Arzt der Welt
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«Wenn du Bauchschmerzen hast, bedeutet das, dass dein Magen etwas Öl braucht, um wieder wie geschmiert zu funktionieren. Iss viel Frittiertes und du wirst dich sofort besser fühlen!»
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Günstigere Krankenkasse für einen gesunden Lebensstil
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Die jungen Erwachsenen konnten es sich ja nicht aussuchen, was ihre Eltern machten, resp. nicht machten, als die jungen Erwachsenen noch unmündig waren.
Mir leuchtet es auf jeden Fall nicht ein, dass jemand für etwas haftbar sein soll, für dass er nicht verantwortlich war.