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Corona: Ich bin an Covid-19 erkrankt. Darf der Chef das kommunizieren?

Pflegefachmann Markus Stratmann bespricht mit einem Mann in der Praxis checkin Helvetiaplatz den Ablauf beim SARS-CoV-2-Antikoerper-Schnelltest, aufgenommen am Montag, 2. Oktober 2020 in Zuerich. Der  ...
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Ich bin an Covid-19 erkrankt. Darf der Chef meine Kollegen informieren?

Grundsätzlich nein, denn das Corona-Virus hebt das Datenschutzrecht nicht auf. Es ist Sache des kantonsärztlichen Dienstes, deine Kontaktpersonen zu informieren und gegebenenfalls eine Quarantäne anzuordnen. Soweit jedenfalls die Theorie.
24.11.2020, 10:1125.11.2020, 07:59
Vera Beutler / lex4you by TCS
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Diese Theorie vertritt das seco in seinem «Merkblatt für Arbeitgeber». Es erinnert daran, dass Informationen über den Gesundheitszustand besonders schützenswerte Personendaten sind, die grundsätzlich nicht weitergegeben werden dürfen. Das seco weist darauf hin, dass dies auch Covid-19-Testresultate betrifft: «Der Arbeitgeber darf davon nur wissen, ob Mitarbeitende geeignet sind, ihre Arbeit auszuführen.»

«Es ist deinem Chef also nicht zu verübeln, wenn er sich nicht an die Theorie hält»

Ärztliche Meldepflicht

Hingegen muss deine Ärztin das positive Testresultat aufgrund der im Epidemiengesetz verankerten Meldepflicht dem kantonsärztlichen Dienst melden. Dies zusammen mit deinem Vornamen, Namen, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Geschlecht sowie deiner Staatsangehörigkeit und deiner beruflichen Tätigkeit. Du selbst bist verpflichtet, dem kantonsärztlichen Dienst neben diesen Informationen auch Auskunft über deine Kontakte zu anderen Personen zu geben.

Contentpartnerschaft mit TCS / lex4you.ch
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit TCS Rechtsschutz und seiner interaktiven Rechtsauskunftsplattform lex4you.ch. Die Fragen stammen direkt aus dem Alltag von Rechtsschutzversicherten – kompetent beantwortet von der Juristin und Leiterin von lex4you.ch, Vera Beutler. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt.

Nur jene Arbeitskollegen, welche du als enge Kontaktpersonen angegeben hast, werden in der Folge vom Kantonsarztamt kontaktiert. Und auch dieses darf deinen betroffenen Arbeitskollegen lediglich mitteilen, dass sie einen engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, nicht aber, um wen es sich bei diesem engen Kontakt handelt.

Contact Tracing muss funktionieren

Der Haken am Ganzen: Funktioniert in deinem Kanton das Contact Tracing gerade nicht und habt ihr nicht alle die SwissCovid App installiert, werden deine betroffenen Arbeitskollegen allenfalls zu spät oder gar nicht über eine mögliche Ansteckung informiert.

Es ist deinem Chef also nicht zu verübeln, wenn er sich nicht an die Theorie hält und dich bittet, ihn über dein positives Testresultat und deine nahen Kontaktpersonen zu informieren. Damit hat er keinen Freipass, dein Testresultat mit einer Mail an alle zu kommunizieren. Er kann aber deine nahen Kontaktpersonen in die Quarantäne schicken und leistet damit nicht nur einen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie, sondern nimmt auch seine arbeitsrechtliche Fürsorgepflicht ernst.

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39 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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HartinderHard
24.11.2020 10:39registriert Mai 2019
Wie kann man bitte ein Problem damit haben, dass Kontaktpersonen über eine mögliche Erkrankung informiert werden??? Da legt man ein ganzes Land lahm und manche Menschen möchten nicht mal ihre Kollegen über eine mögliche Infektion informieren? Manchmal verstehe ich die Welt echt nicht...
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fidget
24.11.2020 11:35registriert Dezember 2018
Im Falle einer Coronaerkrankung hätte ich kein Problem damit, wenn mein Chef dies meinen Kollegen mitteilt. Gerade Infektionskrankheiten betreffen nun mal nicht nur einen persönlich. Hingegen bei Krankheiten, die nur mich und meinen Gesundheitszustand betreffen, aber Drittpersonen nicht gefährden, fände ich es nicht so toll.
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glass9876
24.11.2020 11:28registriert Juli 2015
Als Arbeitgeber würde ich es in diesem Fall einfach tun und damit a) einen Verstoss riskieren und b) einen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie leisten.
Dem Arbeitnehmer bleibt die Möglichkeit, vor Gericht zu gehen; ob er dort dann auch gewinnt bleibt aber offen.
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