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«Von Krankenkassen-Makler übers Ohr gehauen: Was nun?»

Wenn sich nur der Makler freut, solltest du zumindest misstrauisch werden.
Wenn sich nur der Makler freut, solltest du zumindest misstrauisch werden.Bild: KEYSTONE
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«Ich wurde vom Krankenkassen-Makler übers Ohr gehauen – was nun?»

Andrea (44): « Ein Versicherungsberater hat mich – ohne mir den Vertrag im Detail zu zeigen – eine Police für eine neue Krankenkasse unterzeichnen lassen. Er hat mir verschwiegen, dass ich von einem Standard-Modell zu einem 5-Jahresvertrag Telemed-Modell mit Maximalfranchise wechseln würde. Meine aktuelle Kasse hat nun vorgeschlagen, die Kündigung nicht anzunehmen, so dass die neue Krankenkasse mich nicht aufnehmen kann. Die neue Kasse akzeptiert das aber nicht. Was nun? »
27.07.2018, 09:3027.07.2018, 09:37
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Lieber Andrea

Tatsächlich gestehen nicht alle Versicherer ihren Kunden ein Rücktrittsrecht zu. So bleibt Dir einzig, auf die Falschberatung zu pochen. Gemäss Gesetz haftet die Krankenkasse für die Beratungsfehler ihrer Vermittler. In diesem Fall ist das die Versicherung mit der neuen Police. Du kannst dich dazu an die Ombudsstelle für die Krankenversicherung (www.om-kv.ch) wenden, musst aber beweisen, dass du falsch beraten wurdest. Gelingt das nicht, musst du dich an die unterschiedlichen Kündigungsfristen der Grund- und Zusatzversicherung halten.

Grundversicherung kann man jedes Jahr wechseln

Immerhin musst du nicht fünf Jahre durchbeissen. So sprichst du von einem Mehrjahresvertrag. Ein solcher ist in der Grundversicherung nicht erlaubt. Du kannst zumindest die Grundversicherung mit dem Telmed-Modell mit einmonatiger Kündigungsfrist vor Ende November schon auf Ende Jahr künden. Jeder Versicherer ist verpflichtet, jede Person ohne Gesundheitsprüfung in der Grundversicherung aufzunehmen. Du kannst somit per 1.1. 2019 problemlos die Kasse, das Modell (Standard, Telemedizin, Hausarzt oder HMO) und die Franchise wieder wechseln.

Contentpartnerschaft mit Comparis.ch
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit Comparis.ch. Die Fragen in dieser Rubrik wurden dem Kundencenter von Comparis gestellt und von Experten beantwortet. Die Antworten werden als Ratgeber in dieser Rubrik veröffentlicht. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt. (red)

Auch bei der fünfjährigen Zusatzversicherung bist du nicht einfach dem Versicherer ausgeliefert. Ändert sich die Prämie, hast du nach Erhalt der Information einen Monat Zeit, das entsprechende Produkt auf den Zeitpunkt der Prämienänderung oder auf Ende Jahr zu kündigen. In den allgemeinen Bedingungen ist die ordentliche Kündigungsfrist festgelegt. Das sind in der Regel drei, bei einigen Versicherern aber auch sechs Monate. Du musst allerdings aufpassen: Versicherer sind im Gegensatz zur Grundversicherung nicht zur Aufnahme verpflichtet. Deshalb sollte man eine Zusatzversicherung nie ohne unterschriebenen Vertrag für die neue Versicherung kündigen.

Nie sofort einen Vertrag unterzeichnen

Um künftig ein derartiges Ärgernis zu vermeiden, solltest du nie sofort in Gegenwart des Maklers einen Vertrag oder eine wie auch immer bezeichnete Vollmacht unterschreiben. Lass dir auf jeden Fall eine Kopie des Vertrags erstellen. Studiere das Angebot allein genau und unterzeichne die Police erst nach ausreichender Bedenkfrist. Beantworte bei Zusatzversicherungen den Gesundheitsfragebogen sorgfältig und exakt. Andernfalls droht dir im Krankheitsfall eine Leistungskürzung.

Viele Grüsse von Comparis.ch

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14 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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infomann
27.07.2018 10:52registriert Juni 2015
Warum braucht man für den Abschluss einer Krankenkasse überhaupt einen Makler?
Kann man doch spielend alleine machen, im besten Online.
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Hugh_Idiyit
27.07.2018 10:38registriert Oktober 2016
Schon in der Überschrift sehe ich dass die Frau überhaupt keine Ahnung von Versicherung hat. 5-Jahres Telemodell, so ein Schwachsinn, die Grundversicherung kann jedes Jahr gekündigt werden.

Wer bitteschön unterschreibt einen Vertrag ohne zu lesen wie die Kündigungsfristen und Laufzeiten sind. Die Person muss irgendwas geraucht haben und euphorisiert über die Leistungen gewesen zu sein. Sonst wäre es ja Nötigung des Maklers. Wer sowas unterschreibt ist selbst Schuld. Aber die falschen Behauptungen im nachhinein sprechen nicht für die Intelligenz der "Kunden".
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Der Ort, an dem die Frauen baggern
Ich war für ein Wochenende in Davos und habe eine kleine Analyse und eine Nummer für euch mitgebracht.

Wer in Zürich jemanden kennenlernen will, so im echten Leben, in einer Bar oder einem Club, ich rede hier nicht von den ganz verrückten Dingen, die nur in Filmen passieren, wo sich Leute am helllichten Tag auf dem Trottoir kreuzen und so verzaubert sind, dass sie umdrehen und einander auf der Stelle ehelichen, nein, ich rede hier vom billigbanalen, promillebedingten Ansprechen an Orten, wo man sich kaum sieht und hört, davon rede ich, und auch das passiert in Zürich nie. Mir nicht, meinen Freundinnen und Freunden nicht und dir ganz bestimmt auch nicht. Ausser vielleicht, du siehst aus wie Jennifer Lawrence. Aber wer sieht schon aus wie Jennifer Lawrence? Eben.

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