Liebe Lara
Die Grundversicherung kannst du problemlos während der Schwangerschaft wechseln. Für die Gültigkeit des Krankenkassenwechsels müssen beim alten Versicherer generell sämtliche offenen Rechnungen für Prämien und Kostenbeteiligungen für medizinische Leistungen bezahlt sein. Die Kündigungsfrist bei der alten Kasse beträgt einen Monat auf Ende Jahr. Das Kündigungsschreiben muss somit spätestens am letzten Arbeitstag im November bei deiner Krankenkasse eintreffen; also heuer am Freitag 30. November. Achtung: Nicht der Post-Stempel, sondern der effektive Eingang zählt.
Bezüglich der Franchisenwahl bei der neuen Versicherung gilt es folgendes zu beachten: Schwangerschaft ist keine Krankheit. Die medizinischen Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt werden von der Grundversicherung übernommen und sind nicht von der Franchise betroffen. Schwangere ohne gesundheitliche Probleme können deshalb problemlos die Franchise mit 2500 Franken wählen.
Das ungeborene Kind kannst du bereits bei einer Krankenkasse anmelden. Die Grundversicherung versichert jede Person einzeln. Gruppenrabatte sind verboten. Darum spielt es keine Rolle, ob dein Kind und dein Partner auch bei der gleichen Kasse versichert sind oder nicht. Ein sorgfältiger Prämienvergleich der einzelnen Anbieter ist sinnvoller.
Bei den Zusatzversicherungen gibt es hingegen Familienrabatte. Hier lohnt es sich durchaus, Eltern und Kinder am selben Ort zu versichern. Allerdings musst du aufpassen: Willst du für die Schwangerschaft und Geburt Zusatzversicherungsleistungen nutzen, darfst du jetzt die Kasse für die Zusatzversicherungen nicht mehr wechseln. Denn die Versicherer haben eine Karenzfrist für Mutterschaftsleistungen von 9 bis 12 Monaten.
Viele Grüsse von Comparis.ch