Liebe Fabia
Dich trifft grundsätzlich keine Schuld. Unter normalen Bedingungen übernimmt deine Versicherung den Schaden. Gemäss Axa wird eine Autoversicherung immer auf das Fahrzeug und nicht auf eine spezifische Person abgeschlossen. Der Marihuanakonsum des Fahrers macht die Sachlage aber komplizierter. Die Versicherung verlangt von ihm einen sogenannten Regress. Das heisst: Er bezahlt einen Teil des Schadens aus der eigenen Tasche – meist zwischen 20 und 70 Prozent der Schadenhöhe.
Bei der Schadenabwicklung kommt es auf den Deckungsgrad deiner Versicherung an. Besitzt du eine Vollkaskoversicherung, muss der Fahrer lediglich für Rückforderungen (Regress), den Bonusverlust sowie den Selbstbehalt aufkommen. Letzterer beträgt je nach Alter und Versicherer zwischen 1000 und 1500 Franken.
Wer ab und zu mit einem fremden Fahrzeug unterwegs ist, sollte idealerweise in seiner Privathaftpflichtversicherung das «Führen fremder Motorfahrzeuge» versichern. Bei Axa und Basler ist die Deckung als Zusatzbaustein erhältlich. Andere Versicherer wie etwa die Mobiliar schliessen es bereits in die Grundversicherung ein. Dann übernimmt die Versicherung die für den Fahrer anfallenden Kosten wie Selbstbehalt, Bonusverlust und auch den Schaden am Fahrzeug, falls du als Fahrzeughalter dafür keine Vollkaskoversicherung hast. Aber auch hier muss der Fahrer wie bei der Motorhaftpflicht bzw. der Kaskoversicherung mit Rückforderungen (Regress) seitens seiner Privathaftlichtversicherung rechnen.
Achtung: Versicherer definieren «gelegentlich» höchst unterschiedlich und verweigern mitunter die Deckung bei einem Schaden.
Vor dem Ausleihen von Autos sollten Fahrzeughalter und Fahrer also immer auf den richtigen Versicherungsschutz achten. Wichtig zu wissen: Für fremde Lenker können andere Selbstbehalte zum Tragen kommen als für den Halter – abhängig von Alter Fahrpraxis oder Versicherer.
Die Aktion deines Fremdlenkers hat auch strafrechtlich ein Nachspiel. Er wird nämlich wegen«Fahrens in nicht fahrfähigem Zustand» zur Anzeige gebracht. Dazu kommen weitere Tatbestände, je nach Unfall bzw. Unfallursache.
Übrigens kannst auch du dich strafbar machen. Wusstest du, dass der Fahrer zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe unter Drogeneinfluss stand, riskierst du wegen «Überlassen eines Fahrzeuges an nichtfahrfähige Personen» ebenfalls eine Anzeige. Überlege dir also immer gut, wem du dein Fahrzeug ausleihst.
Viele Grüsse von Comparis.ch