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«Muss ich dem Vermieter meinen genauen Lohn sagen?»

ZUM 100-JAEHRIGEN BESTEHEN DES MIETERVERBANDES STELLEN WIR IHNEN FOLGENDES BILD ZUR VERFUEGUNG ---Regelwerke des Mieterinnen- und Mieterverbands zum Mietrecht zu sehen im Empfangsbereich der Sektion B ...
Der Vermieter darf die finanzielle Situation abfragen, aber es gelten Einschränkungen.Bild: KEYSTONE
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«Ich bewerbe mich für eine Wohnung: Muss ich dem Vermieter meinen genauen Lohn sagen?»

Sabrina (32): «Ich habe eine Wohnung besichtigt und möchte mich nun bewerben. Auf dem Anmeldeformular habe ich aber gesehen, dass ich meinen genauen Jahreslohn angeben muss. Zudem will der Vermieter die letzten zwei Lohnausweise und eine aktuelle Lohnabrechnung. Darf der Vermieter das?»
03.02.2019, 13:1603.02.2019, 13:43
nina spielhofer / Comparis
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Liebe Sabrina

Grundsätzlich darf der Vermieter von Wohnungsbewerbern nur Informationen verlangen, die für das Mietverhältnis relevant sind. Die Daten müssen dazu dienen, einen neuen Mieter anhand von objektiven Kriterien auszuwählen.

EDÖB-Richtlinien für Wohnungsbewerbung

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat Richtlinien dazu verfasst. Der Vermieter darf demnach Angaben zur Person, zu den Wohnverhältnissen, zu Haustieren, Musikinstrumenten, Lärmquellen und zur finanziellen Situation verlangen. Allerdings gelten bei Letzterem gewisse Einschränkungen.

Contentpartnerschaft mit Comparis.ch
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit Comparis.ch. Die Fragen in dieser Rubrik wurden dem Kundencenter von Comparis gestellt und von Experten beantwortet. Die Antworten werden als Ratgeber in dieser Rubrik veröffentlicht. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt. (red)

Lohnausweise für Bewerbung sind nicht nötig

Der Vermieter kann Angaben zu deiner finanziellen Situation inklusive Betreibungen und ebenso Informationen zum Arbeitgeber und dem ausgeübten Beruf verlangen. Das darf er aber nur im Hinblick auf die Sicherstellung, dass du dir mit deinem Einkommen die Wohnungsmiete leisten kannst. Dafür reicht eine Kategorisierung deines Einkommens in Zehntausender-Schritten bis hin zu einem Jahreseinkommen von 100'000 Franken. Lohnausweise oder die Kopie eines Arbeitsvertrages sind grundsätzlich dazu nicht nötig.

Alternativvorschlag für Vermieter

Wie verhältst du dich nun am besten? Weise den Vermieter auf die Unzulässigkeit seiner Bitte hin. Biete ihm im Gegenzug aber die Offenlegung deines Einkommens anhand der Einkommenskategorien der EDÖB an.

Viele Grüsse von Comparis.ch

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17 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Bene883
03.02.2019 14:22registriert Juli 2014
Leider gibt es keine „objektive“ Wohnungsvergabe. somit wird Sabrina bei Umsetzung des Vorschlags aus dem Rennen fliegen weil sie dem Vermieter den Eindruck einer „querulentin“ vermittelt. Der Vermieter sitzt am längeren Hebel, ob zulässig oder nicht.
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cuulmaenleu
03.02.2019 13:35registriert März 2014
Und was gilt ab 100'000 Franken? Nicht das mich das betreffen würde... 😒
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buhuch
03.02.2019 14:13registriert Januar 2015
...und schon nehmen sie einen anderen.
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