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Coronavirus: Zahlt meine Versicherung Lohnausfall bei Quarantäne?

epa08236370 A health worker disinfects an office in Daegu, South Korea, 22 February 2020. South Korea's prime minister declared the southeastern cities of Daegu and Cheongdo as 'special care ...
Bild: EPA
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«Wer zahlt eigentlich, wenn ich wegen des Corona-Virus nicht mehr arbeiten kann?»

Beat (35): «Das Corona-Virus rückt immer näher. Wer zahlt eigentlich, wenn ich in Quarantäne muss und nicht mehr arbeiten kann?»
27.02.2020, 17:2323.03.2020, 09:58
Elisabeth Rizzi / Comparis
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Lieber Beat

Eine Quarantäne muss behördlich angeordnet oder von deinem Arbeitgeber verfügt werden. Bleibst du aus rein persönlicher Angst vor einer Ansteckung von der Arbeit fern, entfällt jeglicher Anspruch auf Lohnfortzahlung. Es droht sogar die fristlose Entlassung. Eine Ausnahme besteht einzig, wenn dein Arbeitgeber im Hinblick auf die Pandemie Hygienevorschriften missachtet bzw. keine geeigneten Massnahmen zum Schutz des Personals ergreift.

Der Arbeitgeber muss weiter Lohn zahlen

Bei einer behördlich oder vom Betrieb angeordneten Quarantäne von gesunden, arbeitsfähigen Personen besteht eine Lohnfortzahlungspflicht von Seiten des Arbeitgebers. Falls Homeoffice nicht oder nur beschränkt möglich ist, wird der Arbeitnehmer beurlaubt. Der Lohn muss Ihnen vom Arbeitgeber weiter bezahlt werden.

Contentpartnerschaft mit Comparis.ch
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit Comparis.ch. Die Fragen in dieser Rubrik wurden dem Kundencenter von Comparis gestellt und von Experten beantwortet. Die Antworten werden als Ratgeber in dieser Rubrik veröffentlicht. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt. (red)

Personen der Risikogruppe können sich befreien lassen

Die Arbeitgeber müssen zudem besonders gefährdete Personen schützen. Du musst deinem Arbeitgeber mitteilen, wenn du zur Risikogruppe gehören, um dich von der Arbeit an deinem Arbeitsplatz befreien zu lassen. Der Arbeitgeber darf ein Arztzeugnis verlangen, das bestätigt, dass du zur Risikogruppe gehörst.

Auch selbständig Erwerbende erhalten Geld

Selbständigerwerbende in ärztlich verordneter Quarantäne werden vom Bund in Anlehnung an die Erwerbsersatzordnung mit Taggeldern entschädigt, sofern nicht bereits eine Entschädigung oder Versicherungsleistung besteht. Das Taggeld entspricht 80 Prozent des Einkommens und beträgt höchstens 196 Franken pro Tag. Die Anzahl Taggelder für Selbstständige in Quarantäne ist auf zehn Tage befristet.

Verantwortungsloses Verhalten kann ein Problem sein

Achtung: Die Lohnfortzahlung ist nicht garantiert, wenn sich Personen auf Eigeninitiative in Risikogebieten aufgehalten haben. Hierzu bestehen in der Rechtslehre aktuell unterschiedliche Meinungen. Ein höchstrichterliches Urteil existiert derzeit nicht.

Viele Grüsse von Comparis.ch

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14 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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itsme_maetu
27.02.2020 19:58registriert Februar 2020
Die Angaben zu den Lohnfortzahlungen im Beitrag sind falsch. Die Skalen für die Dauer gelten für Lohnfortzahlungen gemäss Art. 324a OR (Verhinderung des Arbeitnehmers), also wenn der Mitarbeiter zum Beispiel krank wäre. Ist der Arbeitgeber aber verhindert (Annahmeverzug gem. Art 324 OR), muss er grundsätzlich den Lohn weiter zahlen, so lange der Annahmeverzug besteht.
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drjayvargas
27.02.2020 20:07registriert Januar 2016
Also wenn ich infolge einer Quarantäne zu Hause bleiben muss, aber dank Home Office arbeiten kann gilt das als klassisches Home Office?
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Oliver M
28.02.2020 00:19registriert Dezember 2014
eine geeignete Lösung finden, wenn die Schulen geschlossen sind? Da sind doch dann sicher auch die Horte und Kitas betroffen? Wie soll das gehen?
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