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«Mein Nachbar raucht wie ein Schlot. Kann ich mich wehren?»

Raucher, Zigarette anzünden, Feuerzeug (Symbolbild)
Gegen rauchende Nachbarn kann man sich durchaus wehren.Bild: Shutterstock
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«Mein Nachbar raucht wie ein Schlot. Kann ich mich wehren?»

Elena (26):«Mein Nachbar in der Wohnung unter mir raucht wie ein Schlot. Jetzt, wo ich Home Office machen muss, nervt der Gestank den ganzen Tag besonders. Kann ich mich wehren?»
03.04.2020, 09:22
Frédéric Papp / Comparis
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Liebe Elena

Grundsätzlich gilt: Rauchen ist verboten in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind oder mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen. Erlaubt ist das Ziehen am Glimmstängel indes in abgetrennten Raucherräumen, im Freien und in privaten Haushalten. Dein Nachbar begeht somit keinen Rechtsbruch, wenn er raucht. Selbst ein ausdrücklich festgeschriebenes Rauchverbot im Mietvertrag ist rechtlich nicht zulässig.

Du kannst dich gegen die Rauchschwaden deines Nachbars aber zur Wehr setzen. Ich würde dir Folgendes empfehlen: Kontaktiere deinen Nachbar und bitte ihn, die Wohnung tagsüber zu lüften und zu bestimmten Zeiten nicht mehr auf dem Balkon zu rauchen.

Rücksichtnahme ist gesetzlich verankert

Contentpartnerschaft mit Comparis.ch
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit Comparis.ch. Die Fragen in dieser Rubrik wurden dem Kundencenter von Comparis gestellt und von Experten beantwortet. Die Antworten werden als Ratgeber in dieser Rubrik veröffentlicht. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt. (red)

Zitiere den Gesetzesparagraphen Art. 257 f Abs. 2 OR, wenn er sich uneinsichtig zeigt. Darin steht: «Der Mieter einer unbeweglichen Sache muss auf Hausbewohner und Nachbarn Rücksicht nehmen». Beschwere dich bei der Verwaltung, wenn er deine Bitte ignoriert und unbeeindruckt weiterpafft.

Eine übermässige Rauchbelastung kann gemäss Art. 259a OR als Mangel am Mietobjekt ausgelegt werden. Dieser Mangel muss der Vermieter beseitigen – notfalls indem er dem Raucher kündigt. Übrigens: Dir steht das Recht zu, vom Vermieter für die Zeit der Beeinträchtigung eine Mietzinsreduktion zu fordern. Es empfiehlt sich aus Beweisgründen schriftliche Kommunikation mit der Verwaltung – am besten per Einschreiben.

Mietzins deponieren

Reagiert der Vermieter nicht auf deine Beschwerden oder auf deine geforderte Mietzinsreduktion, kannst du den Mietzins nach den Vorgaben von Art. 259g OR deponieren lassen. Allerdings: Hinterlegungen sind heikel und die Verfahren kompliziert. Lass dich vorab von der zuständigen Mietschlichtungsbehörde beraten.

Viele Grüsse von Comparis.ch

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63 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Hosesack
03.04.2020 09:27registriert August 2018
Oh geil, einerseits "Dein Nachbar begeht somit keinen Rechtsbruch, wenn er raucht." andererseits: " – notfalls indem er dem Raucher kündigt. "
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Locutus70
03.04.2020 12:58registriert September 2018
Ich rauche zwar nicht wie ein Schlot, aber ich bin froh solche Nachbarn wie Elena nicht zu haben :)
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Hemrock
03.04.2020 09:35registriert Januar 2018
Etwas magere Antwort. Wenn der Nachbar kein Mieter ist, sondern Eigentümer der Wohnung, ist die Antwort (bis auf das persönliche Gespräch zu suchen) unbrauchbar.
Art. 684 ZGB könnte evtl. noch erwähnt werden.
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