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Offiziell gibt es seit 1974 im Gastgewerbe kein Trinkgeld mehr und damit auch nichts zu deklarieren. In der Praxis ist es etwas komplizierter.
In den 70er Jahren einigten sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände auf die Formel «Service inbegriffen». Bedeutet, dass die Arbeitgeberin die Serviceleistung mit dem Lohn abgilt und der Gast diese nicht zusätzlich bezahlen muss. Klarheit geschaffen wurde damit aber nie, da das Trinkgeld nur theoretisch, nicht aber praktisch abgeschafft wurde. Mit der immer häufigeren digitalen Überweisung des Trinkgeldes kommt diese langjährige Praxis nun auch immer deutlicher ans Licht.