Die deutsche Grünen-Politikerin und ehemalige Landwirtschaftsministerin Renate Künast wurde im Frühling auf Facebook massiv beleidigt, unter anderem wurde sie mit «Drecks-Fotze» beschimpft. Obwohl Beleidigungen grundsätzlich auch in Deutschland strafbar sind, urteilte das Berliner Landgericht am 9. September: «Der Kommentar ‹Drecks-Fotze› bewegt sich haarscharf an der Grenze des von der Antragstellerin noch Hinnehmbaren», heisst es im Urteil laut Berliner Morgenpost.
Die Grünen-Politikerin wollte vor dem Landgericht erreichen, dass Facebook die Daten von insgesamt 22 Nutzern, die Künast beleidigten, herausgeben darf, damit sie zivilrechtliche Schritte einleiten kann.
Ursprung der Hasswelle war ein mittlerweile gelöschter Post des rechten Netzaktivisten Sven Liebich vom 27. März. Im Post wird eine Aussage von Künast aus dem Mai 1986 im Berliner Abgeordnetenhaus aufgegriffen. Damals debattierten die Politiker über häusliche Gewalt. Ein CDU-Abgeordneter fragte eine Grüne Fraktionskollegin von Künast, wie sie zu den nordrhein-westfälischen Grünen stehe, welche damals Geschlechtsverkehr mit Kindern entkriminalisieren wollten. Künast rief laut einem Bericht dazwischen: «Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist.» Sven Liebich hat in seinem Post Künasts Aussage mit «... ist Sex mit Kindern doch ganz ok» ergänzt.
Weil sich Künasts Zwischenruf von 1986 im sexuellen Bereich befinde und erhebliches Empörungspotenzial berge, «ist die Kammer der Ansicht, dass die Antragstellerin als Politikerin sich auch sehr weit überzogene Kritik gefallen lassen muss», heisst es von Seiten des Berliner Landgerichts.
Der «Berliner Morgenpost» liegt der Beschluss vor. Sie zitiert einige Stellen daraus:
Künast kündigte an, gegen den Beschluss vorzugehen: «Der Beschluss des Landgerichts sendet ein katastrophales Zeichen, insbesondere an alle Frauen im Netz, welchen Umgang Frauen sich dort gefallen lassen sollen», sagte sie gegenüber der Deutschen Presseagentur.
Künasts Anwalt sei fassungslos: «Für mich ist das [die Beleidigung «Drecks-Fotze»] eine klare Formalbeleidigung.» Und weiter: «Pädophilie beziehungsweise Geschlechtsverkehr mit Kindern wird und wurde von Frau Künast zu keinem Zeitpunkt befürwortet, gutgeheissen oder akzeptiert.»
Das Berliner Landgericht wollte sich zum Beschluss nicht äussern, weil anscheinend noch nicht alle Verfahrensbeteiligten förmlich informiert wurden. (jaw)
Ich weiss ja nicht, was der oder die Richter geraucht haben. Ich kenne den Fall ja nicht, finde aber die Würdigung der einzelnen Aussagen mehr als fragwürdig...