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Bye-bye Like-Button? Deutschland will Facebooks Daten-Sammelwut massiv einschränken

BERLIN, GERMANY - FEBRUARY 24: A visitor snaps a photo of the Facebook "Like" symbol at the Facebook Innovation Hub on February 24, 2016 in Berlin, Germany. The Facebook Innovation Hub is a  ...
Bild: Getty Images Europe

Deutschland will Facebooks Daten-Sammelwut massiv einschränken

Das Kartellamt verbietet Facebook das Verknüpfen von Daten aus verschiedenen Quellen wie WhatsApp, Instagram oder «Gefällt mir»-Button – ohne Zustimmung des Users. Das Urteil dürfte der Beginn eines jahrelangen Dauerstreits mit Facebook sein.
07.02.2019, 10:0907.02.2019, 12:12
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Die deutschen Wettbewerbshüter wollen das Sammeln von Nutzerdaten durch Facebook zügeln. Das Kartellamt auferlegt dem US-Riesen «weitreichende Beschränkungen» bei der Verarbeitung von Nutzerdaten.

Der US-Riese sei auf dem deutschen Markt für soziale Netzwerke marktbeherrschend und missbrauche diese Stellung beim Sammeln und Verwerten von Daten, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt am Donnerstag.

Facebooks «Friss-oder-stirb»-Methode 

Bislang stellt Facebook die Nutzer vor die Wahl, das Sammeln und Verknüpfen von Daten über mehrere Plattformen wie Facebook, WhatsApp, Instagram etc. zu akzeptieren, oder ganz auf Facebook zu verzichten. Facebook mache somit die Nutzung seines Dienstes davon abhängig, unbegrenzt jegliche Art von Nutzerdaten auch aus Drittquellen wie beispielsweise den eigenen Töchtern WhatsApp und Instagram sammeln zu können. Dazu gehörten aber auch Webseiten und Apps anderer Betreiber, auf die Facebook über Schnittstellen wie den «Gefällt mir»-Button zugreifen könne.

Für das Kartellamt ist diese Friss-oder-stirb-Methode missbräuchlich. Im Prinzip wäre es zwar in Ordnung, wenn Facebook Daten auf fremden Seiten sammele, aber dafür brauche es eine bewusste Einwilligung der Nutzer, betonte das Kartellamt. In der Zusammenführung der Daten sieht es dagegen ein grundsätzliches Problem.

Denn dadurch werde Facebook auch «für Werbekunden immer unverzichtbarer». Das könne dem Wettbewerb und den Werbekunden schaden, die auf einen «mächtigen Anbieter» träfen. «Wir sind dabei, kartellrechtliche Leitplanken in die Internetökonomie einzuziehen», betonte Kartellamtschef Andreas Mundt.

Facebook kontert, dass Nutzer der Verwendung der auf anderen Seiten erhobenen Daten zur Personalisierung der Werbung widersprechen könnten. Facebook gibt zudem zu Bedenken, die auf fremden Websites erhobenen Daten würden auch zur Sicherung der Plattform genutzt - zum Beispiel, um gefälschte Accounts zu entdecken. Der Austausch von Daten zwischen verschiedenen Diensten des Facebook-Konzerns sei wiederum nötig, um sie überall zu löschen.

Daten sammeln bleibt erlaubt

Künftig dürften Dienste wie WhatsApp oder Instagram zwar weiter Daten sammeln, diese dürften aber nur noch mit freiwilliger Zustimmung des Nutzers dem Facebook-Konto zugeordnet werden, erklärte die Behörde. Die Einwilligung sei auch für die Sammlung von Daten via Like-Button auf Drittwebseiten möglich. Daten, die bei der Nutzung von Facebooks Kern-Plattform selbst anfallen, sind ausdrücklich nicht Gegenstand der Untersuchung.

Ein zentraler Kritikpunkt der Wettbewerbshüter ist, dass man der Datenerhebung «als Gesamtpaket» zustimmen muss, um Facebook überhaupt nutzen zu können. Die via Like-Button, WhatsApp oder Instagram gesammelten Daten verknüpfe Facebook dann mit Informationen über die Nutzer von der Plattform selbst und könne dadurch Nutzern und Werbekunden einen besseren Service bieten.

Facebook wehrt sich

Facebook kontert, das Online-Netzwerk sei zwar populär, aber habe keine marktbeherrschende Stellung. Man verstosse auch nicht gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung. Ausserdem seien für die Aufsicht über ihre Einhaltung die Datenschutzbehörden und nicht Wettbewerbshüter zuständig.

Die fünf grössten Web-Tracker in Deutschland: Facebook ist «nur» Daten-Krake Nummer 2, weit hinter Google.
Die fünf grössten Web-Tracker in Deutschland: Facebook ist «nur» Daten-Krake Nummer 2, weit hinter Google.grafik: Cliqz 

Marktdefinition entscheidend, ob Facebook zu mächtig ist

Das Kartellamt begründet seine Einschätzung der Marktbeherrschung durch Facebook unter anderem mit «Netzwerkeffekten» - wo viele Nutzer sind, zieht das mehr Nutzer an. Ausserdem gibt es den sogenannten «Lock-In» - es ist schwer, einen Dienst zu verlassen, wenn es keine Alternativen gibt.

Eine entscheidende Frage in dem Verfahren wird also sein, wie man den Markt für soziale Netzwerke überhaupt definiert - denn das ist nicht so eindeutig wie bei klassischen Industrien. Das Bundeskartellamt entschied sich für eine enge Auslegung und zählt Berufsnetzwerke wie Xing und LinkedIn, sowie Chatdienste wie WhatsApp, aber auch Plattformen wie Snapchat, Twitter oder YouTube nicht dazu. «Zu Facebook gibt es aus unserer Sicht keine Alternativen», sagte Mundt.

Bei Netzwerken, die von der Funktionsweise letztlich wie Facebook sind, waren in den vergangenen Jahren diverse Konkurrenten wie StudiVZ oder Google+ nach und nach in der Bedeutungslosigkeit verschwunden. Aus Sicht von Facebook müssen aber die anderen sozialen Medien, die das Kartellamt aussen vor lässt, mit in die Rechnung einbezogen werden. Der wahre Wettbewerb sei um die Aufmerksamkeit der Nutzer.

Entscheidung noch nicht rechtskräftig

Das Online-Netzwerk bekam zwölf Monate Zeit, sein Verhalten zu ändern und muss innerhalb von vier Monaten Lösungsvorschläge präsentieren. Innerhalb eines Monats kann das Online-Netzwerk Beschwerde gegen die Entscheidung des Kartellamts beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.

Facebook machte bereits deutlich, dass es sich vor Gericht wehren will. Der Fall könnte durch die Verknüpfung von Datenschutz und Wettbewerbsaufsicht wegweisend werden - und jahrelang durch die Instanzen gehen.

Mundt hat den Schutz des Wettbewerbs in der Digitalwirtschaft ins Zentrum gerückt. Die Behörde ziele darauf ab, Märkte offen zu halten und die Interessen der Konsumenten zu schützen, hatte er immer wieder betont. Die deutschen Wettbewerbshüter hatten das Verfahren gegen Facebook im März 2016 eingeleitet. Aber auch den US-Onlineriesen Amazon hatte die Behörde ins Visier genommen.

(oli/sda/awp/reu)

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