Die Gunst der Stunde nutzen: Das haben die Entwickler der Schweizer Messenger-App Threema getan.
Anfang April lancierten sie Threema Education.
Dies knapp zwei Monate bevor in Europa ein verschärftes Datenschutz-Gesetz in Kraft trat, die neue DSGVO.
Seit dem letzten Wochenende kocht das Thema hoch, weil gewisse Journalisten von illegaler WhatsApp-Nutzung und einem angeblichen Verbot auf Schulhöfen fabulieren.
Threema kann es recht sein.
Roman Flepp, verantwortlich für Marketing und Sales bei der Threema GmbH in Zürich, schreibt uns:
Das ist ein auf schulische Bedürfnisse zugeschnittenes Spezialangebot, basierend auf Threema Work. Schulen können damit sicheres Instant-Messaging anbieten, das im Gegensatz zu WhatsApp die Datenschutz-Anforderungen erfüllt.
Dazu muss man wissen, dass es Threema nicht nur als normale App für private Nutzer gibt. Für den professionellen Einsatz in Unternehmen bietet die Schweizer Entwicklerfirma zusätzlich Threema Work an. Und seit April eben auch vergünstigt für offiziell anerkannte Bildungseinrichtungen.
Kurz zusammengefasst handelt es sich um die gleiche technische Plattform, die eine abhörsichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bietet, ergänzt um gewisse Funktionen.
Die wichtigsten Unterschiede:
Es gibt zahlreiche Gründe:
Ich empfehle Skeptikern und Journalisten, im «Leitfaden Datensicherheit» nachzulesen, den der Dachverband der Schweizer Lehrer (LCH) bereits im November 2015 publiziert hat. Die darin enthaltenen Forderungen an die Schulleitungen, respektive an deren Arbeitgeber und die politisch Verantwortlichen, haben nichts an Dringlichkeit verloren. Im Gegenteil.
Die Gemeinden, respektive die Kantone, müssen für eine sichere Infrastruktur zur digitalen Kommunikation sorgen.
Die Forderung erhält heuer zum Beispiel im Kanton Zürich mit dem Lehrplan 21 grösste Dringlichkeit. Ab diesem Sommer führen viele Schulen das neue Fach Medien und Informatik ein – und dazu gehören Tablet-Computer für die Schüler.
Der Preis für eine «Lifetime»-Lizenz von Threema Education, die nur von offiziell anerkannten Bildungseinrichtungen gekauft werden kann, beträgt 9.10 Franken.
Auf eine Nutzungsdauer von fünf Jahren berechnet, kostet eine Lizenz nur 1.82 Franken pro Jahr und User.
Die Schule erwirbt einen Pool von Lizenzen und kann diese beliebig an Schüler, Eltern und Lehrpersonen verteilen. Die Nutzer laden die App gratis im App Store herunter. Die Lizenzen können jederzeit einem neuen Nutzer zugeteilt werden, z. B. wenn ein Schüler die Schule verlässt.
Zur Verwaltung der Lizenzen steht ein übersichtliches Tool namens «Management-Cockpit» zur Verfügung.
Es gibt kein Mindestalter. Bei Minderjährigen, die auf ihrem Smartphone die App installiert haben, ist von einem stillschweigenden Einverständnis der Erziehungsberechtigten auszugehen, schreibt Rechtsanwalt Martin Steiger.
Roman Flepp von Threema schreibt: «Die Verwendung von Threema ist grundsätzlich in jedem Alter unbedenklich, da im Gegensatz zu anderen Chat-Apps keine Angabe personenbezogener Daten zur Nutzung notwendig ist.»
Steigers Einschätzung:
Sehr sicher, gerade im Vergleich mit der grossen Konkurrenz aus dem Silicon Valley und aus Russland. Doch wie immer gilt: Eine 100-prozentige Sicherheit kann es nicht geben.
Die Threema-Entwickler legen den Source-Code nicht offen, was in der Vergangenheit als einer der wenigen Mängel kritisiert wurde. Immerhin durften externe Experten den Code prüfen. Der letzte umfassende Sicherheits-Audit liegt drei Jahre zurück (November 2015). Seither gab es dem Vernehmen nach keine wesentlichen Veränderungen an der Software-Architektur.
Wann der nächste externe Sicherheits-Audit durchgeführt werden soll, wollte Threema auf Anfrage nicht verraten.
In der Vergangenheit gab es auch noch «Audits», die nicht von der Entwicklerfirma in Auftrag gegeben wurden. So knüpften sich etwa Hacker vom Chaos Computer Club Deutschland die Threema-App mithilfe von Reverse Engineering vor.
Bleibt anzumerken, dass als einzige Open-Source-Alternative der Signal-Messenger infrage käme, der gemäss unabhängigen Tests die sicherste Verschlüsselung bieten soll. Allerdings stehen die von einer privaten Stiftung betriebenen Server in den USA, liegen also in Reichweite der US-Geheimdienste.
Damit hat der oberste Lehrer der Schweiz völlig recht – auch wenn dies einzelne Pädagogen und Schulpfleger nicht wahrhaben wollen. Wer WhatsApp nutzt, verstösst mit grösster Wahrscheinlichkeit gegen geltendes Recht: WhatsApp übermittelt standardmässig alle Namen und Handynummern aus den Adressbüchern der Nutzer an Server in den USA – auch die von Kontakten, die WhatsApp gar nicht verwenden.
Da spielt es auch keine Rolle, wenn lediglich Belanglosigkeiten über den Klassenchat verbreitet werden ...
Schweizer Lehrer sollten nicht an einem WhatsApp-Klassenchat teilnehmen und darüber schulische Informationen verbreiten, sonst könnten sie in Teufels Küche kommen ...