Elektrische Fahrzeuge sollen aus Sicherheitsgründen akustisch besser wahrnehmbar und Lastwagen mit dem neuen intelligenten Fahrtschreiber ausgerüstet werden. Eine entsprechende Anpassung des Landverkehrsabkommens mit der EU verabschiedete der gemischte Landverkehrsausschuss Schweiz-EU bei seinem Treffen am Freitag in Brüssel.
Das Abkommen sieht die Übernahme von EU-Rechtsbestimmungen vor, sobald in der Schweiz gleichwertige Rechtsvorschriften in Kraft sind.
Die Harmonisierung hat zur Folge, dass ab dem 15. Juni dieses Jahres neu zugelassene Elektro- und Hybridfahrzeuge sowie Fahrzeuge, die mit Brennstoffzellen angetrieben werden, in der Schweiz wie auch in der EU über ein akustisches Warnsystem verfügen müssen.
Im Vergleich zu Fahrzeugen mit herkömmlichen Verbrennungsmotoren seien solche Fahrzeuge nämlich viel leiser, heisst es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Verkehr (BAV) vom Freitag. Dies könne für andere Strassenbenutzer gefährlich sein, insbesondere für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen.
Ebenfalls ab Mitte Juni müssen neu zugelassene Lastwagen und weitere betroffene Fahrzeuge mit intelligenten Fahrtenschreibern (Tachografen) ausgestattet sein. Diese Fahrtenschreiber der neuesten Generation sind an das globale Satellitennavigationssystem (GNSS) angebunden und zeichnen den Standort des Fahrzeugs beim Beginn und am Ende der täglichen Arbeitszeit sowie jeweils nach drei Stunden kumulierter Lenkzeit automatisch auf. (sda)
Man tüftelt lieber weiter an Reifenmaterialen, Lärmschutzwänden und Strassenbelägen, die möglichst viel Lärm abdämpfen...