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Hollywood attackiert Schweiz wegen Online-Piraterie

Hollywood attackiert die Schweiz als «Pirateninsel» – das musst du wissen

Die Schweiz sei ein äusserst attraktiver Standort für illegale Internet–Aktivitäten, kritisiert der mächtige US-Branchenverband MPAA. Die geplante Revision des Urheberrechts gehe viel zu wenig weit. Der Bund widerspricht.
13.11.2018, 06:4315.11.2018, 11:08
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In einer kürzlich beim US-Handelsbeauftragten eingereichten Stellungnahme hält der mächtige Verband der US-amerikanischen Filmindustrie fest, dass das Urheberrecht der Schweiz völlig unzureichend sei. Dies berichtet das auf Filesharing spezialisierte Newsportal Torrentfreak. 

Das Land im Herzen Europas habe zwar Pläne, seine Gesetze zu aktualisieren, doch stellten die vorgeschlagenen Änderungen keine wesentliche Verbesserung dar.

Urheberin der Stellungnahme ist die Motion Picture Association of America, kurz MPAA. Ein Zusammenschluss der grössten Hollywood-Studios, der die Interessen der weltweiten Film- und Fernsehindustrie vertritt (siehe Box, unten).

Während die Europäische Union in den letzten Jahren hart daran gearbeitet habe, die Copyright-Gesetze zu verschärfen, gehe die Schweiz ihren eigenen Weg.

«Ungehinderter Zugang zu Piraterie»

Torrentfreak hat die vom 30. Oktober datierende Stellungnahme veröffentlicht. Darin steht unter der Überschrift «Schutz des Geistigen Eigentums»:

«Der Schweiz mangelt es an wirksamen Rechtsmitteln und Durchsetzung bei Verstössen gegen das Online-Urheberrecht. Der unzureichende Rechtsrahmen und die robuste technische Infrastruktur machen die Schweiz zu einem äusserst attraktiven Standort für illegale Sites.»

Und es kommt noch heftiger:

«Das Urheberrecht der Schweiz ist völlig unzureichend und es fehlen entscheidende Mechanismen, die für die Durchsetzung im digitalen Zeitalter notwendig sind. Das schweizerische Urheberrechtsgesetz klärt nicht, dass die Ausnahme der Privatkopie nicht für rechtswidrige Quellen gilt. Zudem ermöglicht das Fehlen eines Zugangssperrmechanismus den Schweizer Konsumenten einen ungehinderten Zugang zur Piraterie.»
Stellungnahme der MPAAquelle: torrentfreak.com (pdf)
Bild
screenshot: torrentfreak.com

Private Downloads und Streaming im Visier

Öffentlicher Druck seitens der Hollywood-Studios und der weltweiten Filmindustrie ist nichts Neues. Jahr für Jahr kritisiert die MPAA das aus ihrer Sicht zu lasche Schweizer Urheberrecht.

Nun wird die geplante Revision des Urheberrechtsgesetzes (URG) ins Visier genommen. Voraussichtlich im ersten Halbjahr 2019 wird das Eidgenössische Parlament darüber befinden.

Mächtiger Verband
Die Motion Picture Association of America (MPAA) ist der Verband der sechs grossen US-Filmproduktionsgesellschaften: Paramount Pictures, Warner Bros. Entertainment, Sony Pictures Entertainment, Walt Disney Motion Pictures Group, Universal Studios und 20th Century Fox. Der Verband sieht sich als Interessenvertretung der gesamten amerikanischen und weltweiten Film- und Fernsehindustrie und betreibt in deren Namen Lobbyismus.
(Quelle: Wikipedia)

Der Gesetzesentwurf weise erhebliche Mängel auf, kritisiert die MPAA. Der Bundesrat weigere sich, «grundlegende Elemente der international anerkannte Anti-Piraterie-Gesetzgebung» in das Schweizer Recht zu integrieren.

Nach dem vorgeschlagenen Gesetz solle es legal bleiben, dass Menschen «raubkopierte Inhalte privat herunterladen oder streamen», fasst Torrentfreak zusammen.

Das neue Gesetz zementiere das (bislang in der Schweiz geltende) Verständnis, dass bei der privaten Nutzung auch illegale Quellen zulässig seien. Stattdessen verlangt die MPAA, dass Kopien aus nicht-autorisierten Quellen nicht mehr toleriert werden.

Zugangssperren seien nicht möglich, kritisiert die MPAA zudem und fordert stattdessen, die Internet-Provider in den Kampf gegen Online-Piraterie einzubeziehen.

Bund wehrt sich

Der Bundesrat wolle ein klares Zeichen gegen die Internetpiraterie setzen, widerspricht Emanuel Meyer vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE). Es handle sich um eine ausgewogene Vorlage, die den verschiedenen Anliegen der interessierten Kreise angemessen Rechnung trage.

Sie berücksichtige die wesentlichen Anliegen der Produzenten, auch wenn diese nicht alle ihre Forderungen erfüllt sehen, erklärt der Jurist, der beim IGE die Abteilung Rechtsdienst Urheberrecht und verwandte Schutzrechte leitet.

Weiter verweist Meyer auf die Medienmitteilung des Bundesrates vom November 2017. Darin hiess es:

«Die Pirateriebekämpfung erfolgt dort, wo sie am effizientesten ist: bei den Hosting-Providern. Hosting-Provider sind Internetdienste, die ihren Kundinnen und Kunden Speicherplatz zur Verfügung stellen, damit diese Informationen speichern können. Sie haben es in der Hand, dass auf ihren Servern keine Piraterieplattformen beherbergt und bei Urheberrechtsverletzungen die betroffenen Inhalte rasch entfernt werden. Ein Hosting-Provider, der eine besondere Gefahr für Urheberrechtsverletzungen schafft, muss deshalb neu dafür sorgen, dass einmal entfernte urheberrechtsverletzende Inhalte auch entfernt bleiben. Ihn trifft eine sogenannte ‹Stay-down›-Pflicht. Zudem wird in der Vorlage klargestellt, dass die Datenbearbeitung zur strafrechtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen zulässig ist. Diese beiden Massnahmen beenden eine langwierige Diskussion über die Pflichten der Provider und schaffen damit Rechtssicherheit für alle Beteiligten.»

Das meint der unabhängige Digital-Rechtsexperte

Die amerikanische Unterhaltungsindustrie habe gelernt, dass es funktioniere, «die immer gleichen und wiederholten Forderungen zu stellen», kommentiert der Schweizer Rechtsanwalt und Digitalexperte Martin Steiger. «In vielen Ländern war dieses Vorgehen erfolgreich und die amerikanische Unterhaltungsindustrie konnte ihre Maximalforderungen durchsetzen.»

Zur Person
Rechtsanwalt Martin Steiger engagiert sich in seiner Freizeit unter anderem bei der Nichtregierungsorganisation Digitale Gesellschaft.

In der laufenden URG-Revision zeigt sich, dass der erarbeitete Kompromiss (AGUR12) nicht halte, sondern weitere Forderungen möglich seien: 

  • Die Fotografen seien bislang mit ihrer Forderung nach einem Lichtbildschutz für Massenabmahnungen erfolgreich,
  • und die Unterhaltungsindustrie versuche es nochmals mit ihrer Forderung nach Netzsperren, gerade auch nach der Volksabstimmung über das neue Geldspielgesetz sowie den geplanten Netzsperren im Fernmelderecht.

Zudem gibt es handfeste gesamtwirtschaftliche Gründe, die Hollywood in die Hände spielen könnten: Ein Freihandelsabkommen der Schweiz mit den USA sei wieder denkbar, sagt Steiger. «Bei einem solchen Abkommen würden das Urheberrecht und sonstige Immaterialgüterrecht eine wichtige Rolle spielen.»

Bei der Landwirtschaft möge ein Kompromiss möglich sein, doch werde es kein Freihandelsabkommen mit den USA geben, wenn «die amerikanischen Maximalforderungen» darin nicht verankert würden.

Die US-Unterhaltungsindustrie sei zudem auf EU-Ebene sehr erfolgreich mit ihren Forderungen nach einem weiter verschärften Urheberrecht. So sollen in der EU bekanntlich Upload-Filter eingeführt werden.

EU will Filter

Das EU-Parlament hat im August dieses Jahres einer Verschärfung des europäischen Urheberrechts zugestimmt.

Ziel ist es, Rechteinhaber von Erzeugnissen wie Texten, Musik oder Bildern besser zu schützen. So soll es nicht mehr so einfach sein, urheberrechtlich geschütztes Material ohne Weiteres im Internet zu verbreiten.

Hauptbestandteil der umstrittenen Reform sind sogenannte Upload-Filter. Demnach müssen in Zukunft alle Online-Plattformen, auf denen sich grosse Mengen von nutzergenerierten Inhalten befinden, Massnahmen treffen, um Copyright-Verletzungen zu verhindern.

Dies würde zwar nicht das Ende von YouTube bedeuten, kommentiert Rechtsanwalt Steiger, es würde aber zu einem weiteren Wandel von YouTube zu einer Plattform für grosse Anbieter aus der Unterhaltungsindustrie führen. Dies wiederum wäre ein Nachteil für die Kulturschaffenden wie auch für die Kunst- und Meinungsfreiheit. 

«Regulierung hilft immer den Grossen – vorliegend auch den Plattformen wie YouTube –, die damit ihr Geschäft wirksam vor unliebsamer Konkurrenz schützen können.»
Martin Steiger

Auch das Schweizer Replay-TV wird angesprochen

Der Verband der US-Filmindustrie will nicht nur, dass die Schweiz private Downloads und Streaming aus offensichtlich illegalen Quellen härter bekämpft. Kritisiert wird am URG-Entwurf auch, dass keine Einschränkungen beim sogenannten «Catch-up TV» vorgesehen seien.

Tatsächlich gibt es aber einen parlamentarischen Verstoss, das Replay-TV einzuschränken, also die Vorspul-Funktion beim zeitversetzten Fernsehen. Sie wird genutzt, um Werbung zu überspringen, was die TV-Sender in eine schwierige Lage bringt, weil sie dadurch Einnahmen verlieren.

Die Rechtskommission des Nationalrats will in ihrem Vorschlag zur URG-Revision strengere Regeln für Replay-TV aufstellen. Sie will im Gesetz verankern, dass die Sender direkt mit den Kabelunternehmen über die Möglichkeit zum Überspringen von Werbung verhandeln können.

Konsumentenschützer kritisieren dies heftig. Mit der Begründung, Replay-TV drohe dadurch das Aus.

Die Inhalte-Produzenten ihrerseits kritisieren, es sei weltweit einzigartig, dass TV-Sender nicht direkt mit den TV-Verbreitern über das Replay-TV verhandeln könnten.

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(via Torrentfreak)

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74 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Holiduli
13.11.2018 06:51registriert Oktober 2015
Das effektivste Mittel gegen Piraterie sind attraktive Angebote wie Netflix und andere Dienste, die es dem Konsument leicht machen, die Medien zu konsumieren, für die sie sich interessieren, und dafür zu bezahlen. Nimeand geht auf irgendeine illegale Seite um sich Filme in grottenschlechter Qualität anzuschauen, wenn er es viel einfacher und legal in guter Qualität für ein paar Franken schauen kann.
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DailyGuy
13.11.2018 07:46registriert Dezember 2015
Ich will die Serien gerne schauen und auch kaufen, aber das wird ja den Schweizern praktisch unmöglich gemacht. Ich habe versucht verschiedene Serien auf ihrem legalen Weg aufzutreiben, scheiterte aber jedes Mal kläglich. Da muss sich Hollywood nicht verwundern wenn wir ihr Zeug auf für sie nicht-legalem Weg, aber für uns legalem Weg, konsumieren.
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Wilhelm Dingo
13.11.2018 07:50registriert Dezember 2014
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