Das Urteil ist gefällt: Der argentinische Fussballer Rául Bobadilla wurde vom Richteramt Dorneck-Thierstein in Dornach SO wegen seines Raserdelikts vom Juli 2013 zu einer Gefängnisstrafe von 16 Monaten bedingt auf vier Jahre verurteilt. Zudem muss er eine Geldbusse von 20 Tagessätzen à 790 Franken hinblättern.
Verurteilt wurde Bobadilla wegen qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln durch Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit. Weitere 10'000 Franken fallen für den Fussballer für Staatsgebühren und Verfahrenskosten an. Zudem werden zwei weitere bedingte Geldbussen widerrufen, was Bobadilla zusätzlich 18'200 Franken kostet.
«Sie waren sich bewusst, dass sie verspätet sind und waren in Eile. Aus diesem Grund haben sie aufs Gas gedrückt», sagte Richter Markus Christ: «Man kann also nicht sagen, Sie hätten nicht gewusst, was Sie tun.» Es sei allerdings nachvollziehbar, dass er wegen familiärer Probleme bedrückt gewesen sei. Dennoch: «Sie sind zu schnell gefahren. Viel zu schnell.»
Ausserdem sei zu berücksichtigen, dass Bobadilla einschlägig vorbestraft sei: «Zwei Mal sind sie zu schnell gefahren, ein Mal unter Alkoholeinfluss, ein Mal ohne Fahrausweis», befand der Richter.
Das Urteil liegt auf der Linie der Staatsanwältin. Bobadilla habe vorsätzlich eine elementare Verkehrsregel verletzt und damit bewusst das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern in Kauf genommen, sagte sie. Der gesamte Anhalteweg bei einer solchen Geschwindigkeit betrage rund 93 Meter. Die Staatsanwältin hatte eine unbedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen verlangt.
Der ehemalige FCB-Stürmer Raul Bobadilla erscheint am Freitagmorgen mit seiner Verlobten an der Hand und in Begleitung seines Verteidigers vor dem gelben Gerichtshaus in Dornach – zu Fuss. Der bald 27-Jährige ist der groben Verletzung der Verkehrsregeln angeklagt. Im Juli war er mit 111 statt erlaubten 50 Stundenkilometern durch seinen damaligen Wohnsitz Seewen SO gerast.
Jetzt sitzt Bobadilla neben seinem Verteidiger vor Gericht. Als Richter Markus Christ mit der Einvernahme beginnt, wird klar, wie viel gegen den Fussballer spricht: Mehrere Vergehen sind in seinem Strafregisterauszug vermerkt. Zwei davon stammen noch aus seiner Zeit in Mönchengladbach. Dort ist er im Februar 2010 30 Stundenkilometer zu schnell gefahren. «Ich kann mich nicht mehr gut erinnern, aber ich glaube, ich war im Stress», sagt Bobadilla heute. Die Busse: 100 Euro.
Nur einen knappen Monat später wird der Fussballer betrunken am Steuer erwischt. «Damals konnte ich gerade nicht spielen an diesem Tag. Ich war ganz unten und habe getrunken. Es war ein Fehler», sagt Bobadilla vor Gericht. Es sei nur eine kurze Distanz gewesen, beschwichtigt sein Verteidiger.
Im Mai 2012 wird der Argentinier mit knapp 40 Stundenkilometern über der erlaubten Tempolimite in Zürich geblitzt. Mit einem nicht mehr gültigen Probe-Fahrausweis. «Ich wusste nicht, dass ich nicht mehr hätte fahren dürfen», verteidigt sich der Fussballer. Er habe an diesem Abend mit seiner Freundin telefoniert, sie hätte sich nicht wohlgefühlt. Deshalb habe er schnell nach Hause fahren wollen.
Richter Markus Christ hakt nach: «Einmal wurden sie gemahnt, weil sie die Gebühren für ihr Kontrollschild nicht zahlten, einmal standen sie nicht im Kader gegen den HSV – eine Disziplinarstrafe des FC Augsburg. Herr Bobadilla, haben Sie Probleme mit Disziplin?», fragt der Richter. Er sei halt einfach sehr emotional, verteidigt sich der Argentinier. Doch er habe sich verändert. «Ich weiss jetzt, dass ich nicht zu schnell fahren darf und die Regeln beachten muss», so Bobadilla. «Herr Bobadilla will nicht mehr so schnelle Autos fahren», ergänzt der Verteidiger.
Seit vier Tagen darf er das in Deutschland wieder, gestern sei er zum ersten Mal wieder hinter dem Steuer gesessen, sagt Bobadilla. In der Schweiz aber darf er bis am 30. Juli 2015 nicht mehr mit einem Fahrzeug auf die Strasse. Als ihn der Richter nach diesem Datum fragt, antwortet der Fussballer postwendend. Mit anderen Details würde er sich lieber nicht beschäftigen. «Ich lese nicht gern», gibt der Argentinier zu. Das Erledigen von Formalitäten überlasse er lieber seinem Club.
Dafür engagiere er sich für arme Menschen in Argentinien: So sammelt Bobadilla mit der Unterstützung seiner Teamkollegen Kleider und Schuhe und schickt diese nach Argentinien. Bis zu 6000 Euro pro Monat überweise er zudem seinen Eltern. Das dürfte heute vor dem Amtsgericht Dorneck-Thierstein für den Augsburg-Stürmer sprechen.
Ob das reicht, um Bobadilla mit einem blauen Auge davonkommen zu lassen, bleibt offen. Klar ist hingegen, was mit seinem Maserati Gran Turismo passiert ist, mit dem der Fussballer damals durch Seewen gerast ist: Der Wagen wurde der Leasinggesellschaft zurückgegeben. Für die vorzeitige Auflösung des Vertrags musste Bobadilla 70’000 Franken hinblättern.
Die Staatsanwältin fordert 16 Monate bedingte Freiheitsstrafe, 4 Jahre Probezeit und eine unbedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen. (Wie hoch die Tagessätze sind, überlässt die Anklägerin dem Richter. Der Grund: Erst heute sind neue Unterlagen eingereicht worden zum Vermögen des Argentiniers.) Die Geschwindigkeitsübertretung sei eine besonders krasse Missachtung gewesen. Bobadilla sei deshalb der groben Verkehrsverletzung schuldig zu sprechen. «Offenbar hat es ihm Mühe gemacht, seine Stürmertätigkeit nur auf den Fussballplatz zu beschränken», so die Staatsanwältin.
Aber: Bobadilla habe ohne wenn und aber zur Tat gestanden, nichts beschönigt und sich im Verfahren kooperativ gezeigt. «Sein heutiges Erscheinen bestätigt das.» Ausserdem habe er sich am Arbeitsplatz bewährt, wenn man das bei einem Fussballer so sagen könne. Eine Geldstrafe als Denkzettel, eine 16-monatige Freiheitsstrafe und eine vierjährige Probezeit, die wie ein Damoklesschwert über dem Angeklagten schweben werde, seien deshalb genug hart.
Sein Mandant fahre nicht chronisch zu schnell, sagt Bobadillas Verteidiger. Die Tempoüberschreitung sei ein Ausnahmeereignis gewesen. Ausserdem sei er geständig. «Er ist sich bewusst, dass er für seine Tat bestraft werden muss», so sein Verteidiger.
Deshalb habe Bobadilla auch extra seine Ferien in Argentinien verschoben, obwohl die Saison zu Ende und alle Fussballerkollegen schon abgereist seien. Viel wichtiger sei es aber zu bedenken, dass eine unbedingte Strafe das Ende von Bobadillas Fussballerkarriere bedeuten würde und Dritte damit zu Schaden kämen. Schliesslich würden seine Familie und seine Verlobte vom Einkommen des Argentiniers leben.
«Herr Bobadilla darf keinen Sonderbonus erhalten», so der Verteidiger. «Es darf aber auch nicht auf Kosten eines einzelnen Verkehrssünders ein Exempel statuiert werden.» Er fordere deshalb 12 Monate bedingte Freiheitsstrafe und eine tiefe Busse, die vom Gericht anzusetzen sei. Das Schlusswort nach den Plädoyers hat der Augsburg-Stürmer: «Es tut mir so leid, was ich gemacht habe. Ich habe viel gelernt in den letzten zehn Monaten. Ich werde das nicht mehr tun.»