Knapp die Hälfte der Versuchstiere wurde 2013 an Hochschulen und Spitälern eingesetzt. Die übrigen Tierversuche gehen auf das Konto von Grundlagenforschung oder Industrieforschung. Für Versuche mit Kosmetika oder Tabakwaren wurden laut dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) keine Tiere verwendet.
In die Kategorie der schwer belastenden Versuche fallen Eingriffe, die starke Schmerzen, andauerndes Leiden oder schwere und andauernde Angst verursachen. Ein Beispiel aus der tierärztlichen Praxis sind tödlich verlaufende Infektions- und Krebskrankheiten, ohne dass das Tier vorzeitig getötet wird.
Die Zahl der Tiere, die für schwer belastende Versuche verwendet werden, ist mit 11'000 Tieren allerdings zurückgegangen – 2009 lag sie noch bei über 17'500. Gesunken ist auch die Zahl der Versuchstiere insgesamt, letztes Jahr um 2,7 Prozent, wie das BLV mitteilte. Um fast 30 Prozent gestiegen ist jedoch die Anzahl Bewilligungen für Tierversuche.
Tierversuche unterliegen in der Schweiz strengen Kontrollen. Für sämtliche Eingriffe und Handlungen an Tieren zu Versuchszwecken muss ein Gesuch eingereicht und belegt werden, dass die Vorteile, welche die Gesellschaft aus den Tierversuchen zieht, das Leiden der Versuchstiere überwiegen. Zudem müssen die Forschenden aufzeigen, dass zum beantragten Tierversuch keine Alternativmethoden bekannt sind.
Diese Güterabwägung kritisiert der Schweizer Tierschutz regelmässig. Nicht gelöst ist nach Angaben der Organisation zudem das Problem des Transports. Demnach wurden letztes Jahr rund 300'000 Labortiere in die Schweiz eingeführt. Konkrete Bestimmungen zum Schutz von Versuchstieren beim Transport existierten jedoch nicht, schreibt der Tierschutz in einer Stellungnahme. (whr/sda)