Wer im Zug oder Bus ohne Billett erwischt wird, soll künftig in einem zentralen Register erfasst werden. Damit würden Wiederholungstäter einfacher erkannt. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF) empfiehlt dem Plenum, der gesetzlichen Grundlage für ein Schwarzfahrer-Register zuzustimmen.
Der Entscheid fiel einstimmig, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Der Nationalrat hatte die Vorlage in der Sommersession gutgeheissen. Er ist dabei noch weiter gegangen als der Bundesrat. Dieser hatte vorgeschlagen, dass Transportunternehmen Daten über Schwarzfahrer unter sich auszutauschen dürfen. Nach dem Willen des Nationalrats soll aber der Branchenverband der Transportunternehmen die Möglichkeit erhalten, ein zentrales Schwarzfahrer-Register zu betreiben. Dank diesem sollen Bus-, Bahn- und andere Transportunternehmen in der Lage sein, von notorischen Schwarzfahrern höhere Zuschläge zu verlangen.
Die Daten müssten nach zwei Jahren gelöscht werden, wenn die betroffene Person die Zuschläge bezahlt hat und während dieser Zeit nicht mehr ohne gültigen Fahrausweis erwischt wurde. Die KVF empfiehlt dem Ständerat, grossmehrheitlich den Beschlüssen des Nationalrats zu folgen, wie es im Communiqué heisst. Neben der Schaffung einer Grundlage für ein Schwarzfahrer-Register soll mit der Änderung des Personenbeförderungsgesetzes auch das Bettelverbot ausgeweitet werden.
Bestraft werden soll nicht nur, wer in Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs bettelt, auch das Betteln auf Bahnhofgebiet soll gebüsst werden können. (sda)