Gesellschaft & Politik

Kehren die Fichen zurück? Schweizer Nachrichtendienst gerät erneut in Kritik

Kehren die Fichen zurück? Schweizer Nachrichtendienst gerät erneut in Kritik

Sicht auf den Sitz des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, wo auch der Nachrichtendienst des Bundes ansässig ist. Bild: KEYSTONE
Unrechtmässige Registrierung von Personen
Laut dem Jahresbericht der Geschäftsprüfungsdelegation des Bundes fichiert der Nachrichtendienst in seiner Datenbank immer noch Personen, die nicht registriert sein dürften. 
04.02.2014, 14:5904.02.2014, 15:33
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Schon im Jahr 2010 hatte die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) schwerwiegende Vorwürfe erhoben: Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) habe in den vergangenen Jahren im Umgang mit Daten die Gesetze nicht eingehalten. Er habe auf Vorrat Daten gesammelt, ohne diese auf ihre Relevanz zu prüfen.

Der Bundesrat reagierte auf die Kritik. Unter anderem änderte er Ende 2011 die Verordnung mit den Regeln für die Datenbearbeitung im Informationssystem ISIS des Nachrichtendienstes.

Nur staatsschutzrelevante Personen dürfen registriert bleiben

Neu war vor der Erfassung einer Information «zwingend zu beurteilen, ob diese Information die Staatsschutzrelevanz der betreffenden Person oder Institution bestätigt oder verneint».

Führt die Beurteilung zum Schluss, dass eine Person nicht staatsschutzrelevant ist, darf sie nach Auffassung der GPDel nicht im ISIS registriert bleiben. Genau dies hat der Bundesrat vergangenen November wieder rückgängig gemacht, wie die GPDel im am Dienstag veröffentlichten Jahresbericht schreibt.

In Erklärungsnot: Markus Seiler, Direktor des Nachrichtendienstes des Bundes.
In Erklärungsnot: Markus Seiler, Direktor des Nachrichtendienstes des Bundes.Bild: KEYSTONE

NDB erfasst «alles was relevant erscheint»

Im Zuge einer Verordnungsrevision änderte der Bundesrat die Formulierung. Geprüft werden muss lediglich, ob eine Information Rückschlüsse auf die Staatsschutzrelevanz der betroffenen Person oder Organisation zulässt. Ist dies der Fall, können die Daten in ISIS eingegeben werden.

Diese Formulierung verlange letztlich nur, dass beurteilt werde, ob eine Information ausreichend relevant sei, um erfasst werden zu dürfen, kritisiert die GPDel. Empfohlen habe sie aber eine zwingende Beurteilung, ob eine Information im Zusammenhang mit den übrigen gespeicherten Meldungen zu einer Person die Staatsschutzrelevanz insgesamt verneine.

«Unbescholtene Bürger» in der Datenbank

Die neue Formulierung mache die Vorschrift, wonach eine neue Information mit Blick auf die Staatsschutzrelevanz einer Person zu beurteilen sei, wieder rückgängig. Für «derartige Pannen» bei der Rechtsetzung habe sie wenig Verständnis, schreibt die GPDel. Sie erwarte, dass dieses «legislative Versehen» rasch behoben werde.

Ob der Bundesrat die Änderung ebenfalls als Versehen betrachtet, wird sich zeigen. 2010 hatte er in einer Stellungnahme geschrieben, der Begriff der Staatsschutzrelevanz lasse sich nicht «mathematisch-exakt» ermitteln.

Zudem dürften in die Staatsschutz-Datenbank zwar nur staatsschutzrelevante Daten Eingang finden, doch schliesse dies nicht aus, dass «unbescholtene Bürger» rechtmässig in die Datenbank gelangen könnten.

Viele ausländische Medien registriert

Weiter kritisiert die GPDel, dass die Zahl der in ISIS registrierten – mehrheitlich ausländischen – Medien kaum gesunken ist. Sie sei auf Fälle gestossen, die gemäss geltenden Kriterien «offensichtlich nicht in ISIS registriert sein dürften», schreibt die GPDel.

Daraus schliesse sie, dass der NDB die Überprüfung der registrierten Medien noch nicht abschliessend vorgenommen habe. Kritik übt die GPDel auch an der Neuauflage des präventiven Fahndungsprogramms «Fotopass», mit welchem Personen aus bestimmten Ländern an der Grenze automatisch vom Staatsschutz erfasst werden. (rar/sda)

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