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Grossbritannien beteiligt sich weiterhin am Europäischen Haftbefehl

Auslieferung von Straftätern

Grossbritannien beteiligt sich weiterhin am Europäischen Haftbefehl

11.11.2014, 03:1211.11.2014, 15:36
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Grossbritannien wird sich weiterhin am System des Europäischen Haftbefehls beteiligen. Nach stundenlangem heftigen Streit stimmte das Parlament am Montag in London mit grosser Mehrheit dafür, ein Paket aus elf EU-weiten Regelungen der Innen- und Justizpolitik in Grossbritannien zu übernehmen.

Der Europäische Haftbefehl dient der Vereinfachung der EU-weiten Auslieferung von Straftätern. Der Europäische Haftbefehl war in der Abstimmungsvorlage nicht ausdrücklich genannt. Jedoch soll die Abstimmung nach den Worten von Innenministerin Theresa May auch für weitere Massnahmen gelten – darunter der Haftbefehl.

Zum 1. Dezember scheidet Grossbritannien gemäss einer im Lissabon-Vertrag von 2007 zugestandenen Austrittsklausel aus 133 EU-weiten Regelungen der Innen- und Justizpolitik aus. 35 davon will die Regierung beibehalten und muss sie deshalb einzeln wieder einführen. 

Einzelabstimmung gefordert

Viele britische Parlamentarier empörten sich am Montag darüber, dass in der Abstimmungsvorlage nur 11 der 35 Regelungen aufgelistet waren und forderten eine Einzelabstimmung über den Europäischen Haftbefehl.

Für Premierminister David Cameron wäre ein gesondertes Votum heikel gewesen, weil er kurz vor einer wichtigen Nachwahl in einem Wahlkreis Gegenwind von EU-Kritikern in der eigenen konservativen Partei hätte befürchten müssen. (kad/sda/dpa)

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