Gesellschaft & Politik
Justiz

Schlappe für die Staatsanwaltschaft in der «Affäre Mörgeli»: Sie darf Ritzmanns Maildaten nicht verwenden 

Bezirksgericht Zürich

Schlappe für die Staatsanwaltschaft in der «Affäre Mörgeli»: Sie darf Ritzmanns Maildaten nicht verwenden 

Iris Ritzmann, ehemalige Mitarbeiterin des medizinhistorischen Institutes der Universität Zürich, steht heute vor dem Bezirksgericht Zürich. Sie soll mit der Herausgabe vertraulicher Berichte die «Affäre Mörgeli» ins Rollen gebracht haben. 
28.11.2014, 06:4228.11.2014, 15:54
Daria Wild
Folge mir
Mehr «Gesellschaft & Politik»
Christoph Mörgeli an einer Medienkonferenz der Universität Zürich – heute kneift er vor Gericht.
Christoph Mörgeli an einer Medienkonferenz der Universität Zürich – heute kneift er vor Gericht.Bild: KEYSTONE

Es geht heute vor dem Bezirksgericht um nichts Geringeres als um die Frage, ob die Staatsanwaltschaft Zürich I. die geltende Strafprozessordnung umgangen hat. Denn im Verfahren gegen Iris Ritzmann, die wegen Amtsgeheimnisverletzung angeklagt ist, muss zuerst die Frage geklärt werden, ob die Mail- und Telefondaten von Studierenden und Mitarbeitenden, die die Universität Zürich der Staatsanwaltschaft grosszügig zu Verfügung gestellt hatte, überhaupt als Beweismaterial gegen Ritzmann verwendet werden dürfen. 

Staatsanwalt Andrej Gnehm hatte das Vorgehen der Universität zuvor vehement verteidigt. Die Ermittlungen seien verhältnismässig gewesen, und ausserdem die mildeste Massnahme, die die Universität Zürich in der «Affäre Mörgeli» habe ergreifen können. Es habe ein dringender Anfangsverdacht gegen Mitarbeiter des ehemaligen Titularprofessors bestanden. Die Staatsanwaltschaft selbst nahm Gnehm in der Sache aus dem Schneider: Die Universität habe eine grosszügige Dienstleistung erbracht, und nicht auf Drängen der Staatsanwaltschaft hin eine Rasterfahndung angeordnet. 

Dem entgegnete Verteidiger Adrian Klemm, dass die Voraussetzungen für die Rasterfahndung, also das Scannen sämtlicher Mail- und Telefondaten durch die Universität Zürich, weder aus arbeitsrechtlicher Sicht, noch für die Staatsanwaltschaft aus strafrechtlicher Sicht gegeben gewesen seien. Denn ein Anfangsverdacht sei nicht vorhanden gewesen. Die Staatsanwaltschaft habe Druck auf die Universität ausgeübt, weil ein Zwangsmassnahmegericht der Anordnung nicht stattgegeben hätte. 

Voraussetzungen für Überwachung nicht erfüllt

Ohne Zweifel: Die Folgen der Affäre Mörgeli werfen ein schiefes Licht auf die Universität und die Staatsanwaltschaft – besonders auf letztere: Hätte sie die Daten überhaupt anfordern, oder zumindest annehmen dürfen?

Nein, befand das Bezirksgericht am Nachmittag. Die rückwirkende Randdaten-Erhebung von Ritzmanns Maildaten sei nicht nur ein Eingriff in die Persönlichkeit von Ritzmann, sondern auch in jene des «Tages-Anzeiger»-Journalisten gewesen und hätte deshalb vom Zwangsmassnahmengericht genehmigt werden müssen. Diese formellen Voraussetzungen sind nicht erfüllt. «Nur schon deshalb können wir diese Randdaten nicht verwerten», so Richterin Keller. 

Auch inhaltlich aber seien die Voraussetzungen nicht erfüllt gewesen. Denn beim Anheben der Untersuchung der Universität Zürich habe es noch keinen eigentlichen Verdächtigen gegeben. «Die Staatsanwaltschaft wollte Hell ins Dunkel bringen, um einen Kreis von Verdächtigen herauszufiltern. Das kann man ihr nicht verübeln», sagte Keller. Doch weder die materiellen, noch die formalen Voraussetzungen seien nicht gegeben gewesen.

Dank Blocher ist Ritzmann bis auf Weiteres geschützt

Für diesen Entscheid bezog sich das Gericht auf ein Bundesgerichtsurteil vom August 2014, das sich mit Christoph Blocher und der «Affäre Hildebrand» befasste. Die Richter in Lausanne entschieden, dass die Zürcher Staatsanwaltschaft die Korrespondenz zwischen Blocher und der «Weltwoche» bei der juristischen Aufarbeitung nicht als Beweis verwenden darf. Dieses Urteil war wegweisend für den Quellenschutz. Es ist also ausgerechnet Blocher, der Ritzmann bis auf Weiteres vor einer Verurteilung wegen Amtsgeheimnisverletzung schützt. «Was für Herrn Blocher gilt, gilt vorläufig für alle», sagte die Richterin.

Damit haben sich die Akten stark verringert. Es bleibt abzuwarten, wie die Staatsanwaltschaft überhaupt plädieren wird.

Iris Ritzmann heute Morgen auf dem Weg ins Bezirksgericht.
Iris Ritzmann heute Morgen auf dem Weg ins Bezirksgericht.Bild: KEYSTONE
Anklage gegen Iris Ritzmann
Ritzmann soll gemäss Anklage einem «Tages-Anzeiger»-Journalisten vertrauliche Berichte zugespielt haben, in denen Christoph Mörgeli, der damalige Museums-Kurator, kritisiert wurde. Zudem habe sie dem Journalisten die Zugangsdaten für Uni-Datenbanken verraten, auf denen vertrauliche Berichte gespeichert sind. Der Staatsanwalt fordert, dass Ritzmann wegen mehrfacher Verletzung des Amtsgeheimnisses verurteilt wird. Die genauen Strafanträge will er erst zu einem späteren Zeitpunkt des Prozesses bekannt geben. Der mögliche Strafrahmen für Amtsgeheimnisverletzung reicht von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen von maximal drei Jahren. Ritzmann bestreitet die Vorwürfe. (dwi/sda)
DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
0 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!