Wo immer die NPD im September im Landtagswahlkampf auftauchte, spielte sie den Hit «Atemlos durch die Nacht» von Helene Fischer. Geholfen hat es den Rechtsextremen nicht: Sie schafften nur ein Ergebnis von 3,6 Prozent und fingen sich juristischen Ärger ein. Sängerin Fischer ging gegen die NPD vor – nach Informationen des «Spiegel» nun mit Erfolg.
Die Künstlerin hatte zunächst gegen die rechtsextreme Partei eine einstweilige Verfügung erlassen, die dann auf Antrag der NPD aufgehoben wurde. Dagegen wiederum ging Fischers Anwalt, der Berliner Medienrechtler Helge Reich, vor dem Thüringer Oberlandesgericht in Berufung. Reich argumentierte, dass die NPD Fischer durch den Gebrauch des Hits für Wahlkampfzwecke missbrauche. Dies müsse die Sängerin nicht hinnehmen, da sie die Gesinnung und Einstellung der NPD in keiner Weise teile.
Die Rechtsextremen hielten dagegen, dass die Verwendung nicht ehrenrührig sei. Zudem hätten sie das Lied nicht als Hymne oder Wahlkampf-Song verwendet.
Das Gericht hält es für nicht ausgeschlossen, dass der Ruf Fischers beschädigt werden könne, etwa wenn ein Durchschnittsbeobachter die Frage stelle, was sie mit der NPD zu tun habe. Die Entscheidung, sich bewusst unpolitisch zu geben, bleibe beim Künstler. Zudem würden die Ziele der NPD nur von einem geringen Teil der Bevölkerung geteilt.
Helene Fischer war nicht die einzige, die gegen Hit-Missbrauch durch die NPD vorging – auch die Band Wir sind Helden und die Kölner Gruppe Höhner wehrten sich.
(spon/lis)