Ihn freut es: Christoph Blocher über EU-Richter, die Menschenrechts-Richter ablehnen.Bild: ARND WIEGMANN/REUTERS
Europäischer Gerichtshof
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) will nicht, dass die EU der Europäischen Menschenrechtskonvention beitritt (EMRK). Denn damit wären die Entscheide des EuGH durch das Strassburger Gericht umstossbar. Ein gefundenes Fressen für die SVP.
11.02.2015, 06:1411.02.2015, 08:16
Stefan Schmid
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Am 18. Dezember fällte das oberste Gericht der EU, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, ein überraschendes Urteil, dessen Tragweite in der Schweiz bisher kaum diskutiert wurde: Die höchsten EU-Richter lehnen den Beitritt der Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ab. Dies, obwohl sämtliche Mitgliedstaaten der EU selber Teil der EMRK sind und alle relevanten politischen Organe der EU den Beitritt befürworteten.
Handstreich aus Luxemburg
Der EuGH weigert sich also, sich in Menschenrechtsfragen der Gerichtsbarkeit eines anderen Gerichts, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (EGMR), zu unterstellen.
Der juristische Grund: Das Verhältnis der beiden Gerichte sei zu wenig geklärt. Faktisch ist das Urteil aber hochpolitisch: Eine externe Kontrolle der Grundrechte durch den Gerichtshof für Menschenrechte bedeutet eine Einbusse von Entscheidungsmacht für den EuGH. Dazu sind die obersten EU-Richter nicht bereit.
Europarat-Plenarsaal in Strassburg. Bild: KEYSTONE
Ulrich Haltern schreibt in der NZZ von einem «machtbewahrenden Handstreich aus Luxemburg». Der Professor für Völkerrecht zeigt viel Verständnis für die Haltung des EuGH. Das oberste EU-Gericht brauche Macht, um sich gegenüber den nationalstaatlichen Gerichten zu behaupten und diese zu Gehorsam zu zwingen. Der EuGH weise zudem den Gerichtshof für Menschenrechte in die Schranken, weil dieser sich laufend mehr Kompetenzen zuschanze. Oder auf Juristen-Deutsch: «Der EuGH bestraft den Anspruch der EMRK, verfassungsrechtlicher Natur sein zu wollen.»
Gefundenes Fressen für die SVP
Die Haltung der obersten EU-Richter freut SVP-Vizepräsident Christoph Blocher: Der EuGH habe festgehalten, dass die EU kein übergeordnetes Gericht akzeptieren dürfe. «Das gilt auch für die Schweiz», sagt Blocher und verweist auf die SVP-Initiative «Schweizer Recht statt fremde Richter», die demnächst lanciert werden soll.
«Das EuGH-Urteil zeigt, dass auch wir den Finger auf einen wunden Punkt legen.»
Christoph Blocher
Die Initiative will den Einfluss internationaler Gerichte auf die Schweizer Rechtsprechung zurückbinden. Das Bundesgericht in Lausanne soll sich nur noch beim zwingenden Völkerrecht auf Urteile etwa aus Strassburg abstützen. «Das EuGH-Urteil zeigt, dass auch wir den Finger auf einen wunden Punkt legen», so Blocher.
Auch Hans-Ueli Vogt, Professor für Wirtschaftsrecht an der Uni Zürich und geistiger Vater der Initiative, frohlockt: «Die Position des EuGH deckt sich mit dem Standpunkt dieser Volksinitiative», sagt der Zürcher SVP-Ständeratskandidat. Sie bestätige, dass kein Staat und keine supranationale Organisation, die selber über ihre Angelegenheiten bestimmen, es zuliessen, dass ein Gericht über die Auslegung des eigenen Rechts entscheide.
Staatsrechtler relativieren
Staatsrechtler sehen die Sache freilich anders: Der EuGH-Entscheid und die Stellung des Völkerrechts in der schweizerischen Rechtsordnung seien aus rechtlicher Sicht zwei voneinander zu unterscheidende Fragen, sagt Astrid Epiney, Professorin für Europarecht an der Uni Freiburg. Gegenseitige «Beeinflussungen» oder Wechselwirkungen gebe es nicht.
Differenziert: Professor Markus Schefer.Bild: KEYSTONE
Auch Markus Schefer, Professor für Staatsrecht an der Uni Basel, relativiert: «Meiner Meinung nach haben das EuGH-Urteil und die geplante SVP-Initiative nichts miteinander zu tun.» Der EuGH sage nur, es gebe noch Koordinationsbedarf zwischen ihm und dem Gerichtshof für Menschenrechte. Nicht mehr und nicht weniger.
Schefer kritisiert stattdessen die Kritik der SVP am Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg: Dieser schreibe dem Bundesgericht nicht vor, wie es Schweizer Recht auszulegen habe. «Strassburg äussert sich nur dazu, ob ein Nationalstaat die Europäische Menschenrechtskonvention einhält.»
Bundeskanzlei prüft Initiative
Über das Verhältnis zwischen Landesrecht und Völkerrecht hat das Volk das letzte Wort. Die angekündigte Initiative der SVP befindet sich gemäss Blocher bei der Bundeskanzlei in der Vorprüfung. Im Frühling soll das Begehren, das dem Vernehmen nach jede europäische Gerichtsbarkeit für die Schweiz unterbinden will, als Wahlkampfschlager lanciert werden.
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