Gesellschaft & Politik
Zürich

Fall Fehr: Staatsanwalt hat für Beschuldigten gearbeitet

SVP-Nationalrat Hans Fehr unterhält sich während einer Nationalratsdebatte mit einem Amtskollegen.
SVP-Nationalrat Hans Fehr unterhält sich während einer Nationalratsdebatte mit einem Amtskollegen.Bild: KEYSTONE
PUTZFRAUEN-AFFÄRE

Fall Fehr: Staatsanwalt hat für Beschuldigten gearbeitet

Den Fall der illegal beschäftigten Putzfrau von SVP-Nationalrat Hans Fehr untersucht ein Staatsanwalt, der früher für den beschuldigten Gerichtspräsidenten Rainer Hohler gearbeitet hat. 
27.08.2014, 07:1327.08.2014, 08:53
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Der Fall ist delikat. Über ein Dutzend Personen, viele davon aus Eglisau (ZH), haben eine serbische Putzfrau angestellt, die wegen eines laufenden Asylverfahrens gar nicht hätte arbeiten dürfen. Beschuldigt sind neben SVP-Nationalrat Hans Fehr auch seine Ehefrau, die am Bezirksgericht Bülach als Richterin amtiert und Rainer Hohler, Präsident des Bezirksgerichts Bülach. Dem Ehepaar Fehr wird zusätzlich zur illegalen Beschäftigung der Putzfrau auch die Hinterziehung der Sozialabgaben vorgeworfen.

Rainer Hohler, Präsident des Bezirksgerichtes Bülach, hier in einer Gerichtszeichnung vom Skyguide-Prozess 2007.
Rainer Hohler, Präsident des Bezirksgerichtes Bülach, hier in einer Gerichtszeichnung vom Skyguide-Prozess 2007.Bild: KEYSTONE

Wegen der beruflichen und lokalen Nähe dieser Beschuldigten zum zuständigen Bezirksgericht (Bülach) untersucht nun die Abteilung I für besondere Untersuchungen der Zürcher Staatsanwaltschaft den Fall. So soll möglichen Befangenheitskonstellationen vorgebeugt werden. 

Auf dem für Juristen «engen» Platz Zürich führt aber nicht einmal diese Umteilung des Falles zu einer kristallklaren Lösung. Wie Recherchen von watson zeigen, hat der untersuchende Staatsanwalt Jérôme Burkhalter für den beschuldigten Gerichtspräsidenten Hohler als juristischer Sekretär gearbeitet. Burkhalter bestätigt den Sachverhalt. «Ich habe nach dem Studium ein Gerichtspraktikum am Bezirksgericht Bülach absolviert und dabei einige Monate auch als juristischer Sekretär in der Abteilung von Herrn Hohler gearbeitet», sagt Burkhalter. 

Weil das Anstellungsverhältnis bereits 12 Jahre zurückliege und er seither keinen Kontakt zu Hohler mehr gepflegt habe, habe er keinen Grund gesehen, den Fall wegen Befangenheit abzugeben. Bislang habe auch keiner der Beschuldigten einen Antrag auf seine Auswechslung wegen Befangenheit gestellt.

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Gemäss der neuen Schweizerischen Strafprozessordnung liegt Befangenheit von Richtern oder Untersuchungsbeamten dann vor, wenn sie ein persönliches Interesse am Ausgang eines Verfahrens haben, mit in das Verfahren Involvierten, verwandt bis verschwägert, beziehungsweise befreundet oder verfeindet sind.  (thi)

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