So etwas passiert nicht alle Tage: Letzten Donnerstagmorgen warf ein 55-jähriger Bosnier mitten in einem Wohnquartier in Buchs eine Handgranate nach seiner von ihm getrennt lebenden Frau. Dies teilte die Polizei erst gestern mit. Die 59-jährige Frau wurde bei der Explosion von einem Splitter getroffen, sie konnte das Spital am Dienstag verlassen. Der mutmassliche Täter flüchtete, wurde inzwischen aber festgenommen.
«Dieser Vorfall fällt krass aus dem Rahmen», sagt Polizeisprecher Bernhard Graser. Vergleichbare Beziehungsdelikte kenne er keine. Allein der Besitz einer speziellen Kriegswaffe – es handelte sich um eine Splitterhandgranate aus Ex-Jugoslawien – sei aussergewöhnlich. Allerdings stamme ein Grossteil der illegalen Waffen in Privatbesitz aus ehemaligen Kriegsgebieten, wobei die Dunkelziffer hoch sei, so Graser. Der Konfliktforscher Albert Stahel sagte gegenüber Tele M1, die Waffen hätten durch den «Kriegstourismus» in den 90er-Jahren ihren Weg in Schweizer Haushalte gefunden.
Der Fall Buchs offenbart laut Kantonspolizei eine Schwäche in der Gesetzgebung: Zwar ist laut der Waffenverordnung der Waffenbesitz für Angehörige der Balkanstaaten verboten. Dies verhindere Taten wie in Buchs jedoch nicht. «Es ist wie bei jedem Gesetz», sagt Graser, «es wirkt nur bei jenen, die sich daran halten.» Dies zeige auch das Betäubungsmittelgesetz, wo der Polizei ebenso die Hände gebunden seien. «Wir können nur dort intervenieren, wo wir etwas erfahren.»
Selbst wenn die Behörden einschreiten, um die Eskalation von Beziehungsdelikten zu verhindern, stellen sie laut Graser nur selten Waffen sicher. Beim bosnischen Paar rechnete die Polizei nicht mit einem Gewaltverbrechen. Eine nachträgliche Hausdurchsuchung brachte keine weiteren Handgranaten zutage.