Staatsanwalt Renaud Weber wird am (morgigen) Montag krankheitsbedingt nicht an der Anhörung des ehemaligen Neuenburger Staatsrats Frédéric Hainard vor dem Strafgericht teilnehmen können. Die Anhörung findet dennoch statt.
Weber habe die Anklagerede in schriftlicher Form vorgelegt, erklärte Generalstaatsanwalt Pierre Aubert auf Anfrage und bestätigte eine Meldung des Neuenburger Radios RTN. Das Gesetz erlaube dies. Die Anwesenheit des Staatsanwalts sei vor Strafgerichten nicht zwingend notwendig.
Der ehemalige Neuenburger Staatsrat muss sich am Montag vor dem Strafgericht Littoral und Val de Travers NE wegen Amtsmissbrauchs, Nötigung und Urkundenfälschung verantworten. Einer ersten Anhörung im Dezember 2013 blieb er fern.
Die Vorwürfe stehen unter anderem im Zusammenhang mit einer fürsorgeabhängigen Frau, die von Hainard des Sozialhilfemissbrauchs verdächtigt wurde. Hainard trat in der Folge der Affäre 2010 zurück. Heute politisiert er im Stadtparlament von La Chaux-de-Fonds NE. (sda)