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Bersets Angst vor der Zigarettenlobby 

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Bild: KEYSTONE

Bersets Angst vor der Zigarettenlobby 

Warum das Sponsoringverbot für Anlässe mit internationalem Charakter wirkungslos ist.
22.05.2014, 05:0222.05.2014, 08:54
Ein Artikel von Aargauer Zeitung
Aargauer Zeitung
Lorenz Honegger / Aargauer Zeitung
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Die Massnahme «zum Schutz junger Menschen» klingt wirkungsvoll: Gesundheitsminister Alain Berset will, dass Zigarettenkonzerne nicht mehr an Anlässen mit «internationalem Charakter» als Sponsoring-Partner auftreten dürfen. Doch was sind Anlässe mit internationalem Charakter? Wie viele Veranstaltungen wären genau betroffen? Die verblüffende Antwort lieferte Pascal Strupler, Direktor des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), im Anschluss an die gestrige Präsentation des neuen Tabakproduktegesetzes: Aktuell gibt es in der Schweiz keinen einzigen Anlass mit internationalem Charakter. 

Der Vernehmlassungsentwurf erlaubt es den Zigarettenherstellern, wie bisher ohne Einschränkung kulturelle Events zu sponsern. Mit Ausnahme von Sportveranstaltungen und Anlässen mit hauptsächlich unter 18-jährigem Publikum fallen sie alle unter die Kategorie national. Das gilt auch für die zahlreichen Schweizer Open Airs, deren Besucher zwar nicht mehrheitlich minderjährig, aber zu grossen Teilen knapp unter oder über 20 Jahre alt sind, wie Zahlen aus den Besucherumfragen belegen. 

Beispiel: Eurovision Song Contest 

Einen internationalen Charakter haben laut BAG nur Veranstaltungen, die teilweise im Ausland stattfinden oder sonst eine grenzüberschreitende Wirkung haben, zum Beispiel von ausländischen TV-Stationen übertragen werden. Das Gesundheitsamt nennt im erläuternden Bericht zum Tabakproduktegesetz als einziges Beispiel den Eurovision Song Contest. Dieser würde bei einem Schweizer Sieg – das war letztmals im Jahr 1988 der Fall – im Folgejahr hierzulande stattfinden. Dann wäre Tabak-Sponsoring gemäss dem neuen Gesetz verboten. 

Bundesrat Berset begründete das faktisch wirkungslose Verbot vor den Medien damit, dass er ein Gleichgewicht zwischen den gesundheitspolitischen Interessen des Bundes und den wirtschaftlichen Interessen der Tabakbranche anstrebe. Man könne dem Sponsoring als Bürger ja problemlos entgehen, in dem man keine Open Airs besuche, sagte er. 

BAG-Chef Strupler betonte gegenüber der «Nordwestschweiz», das Ziel sei es gewesen, ein Gesetz zu schreiben, das im Parlament die grössten Erfolgschancen habe. Ein härterer Gesetzesentwurf, der bachab geschickt werde, bringe niemandem etwas. 

Echte Einschränkungen sieht das Tabakproduktegesetz bei der Werbung vor. Plakatwände, Print- und Onlinemedien sowie Kinosäle sollen für die Zigarettenindustrie künftig tabu sein, genauso wie das Verteilen von Gratismustern und Geschenken. Geplant ist zudem ein landesweites Abgabealter von 18 Jahren. 

E-Zigaretten werden gleichgestellt 

Neu will der Bundesrat zudem nikotinhaltige E-Zigaretten, E-Zigarren und E-Wasserpfeifen sowie deren Nachfüll-Flüssigkeiten legalisieren und gesetzlich mit klassischen Tabakprodukten gleichstellen. Damit würden für sie die gleichen Vorschriften gelten. Der Konsum wäre überall dort verboten, wo Rauchverbote gelten. Mit nikotinhaltigen E-Zigaretten möchte der Bundesrat erwachsenen Rauchern eine weniger schädliche Alternative zur Verfügung stellen, sagte Berset, räumte aber ein, die Auswirkungen des langfristigen Gebrauchs seien unbekannt. 

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