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Präzisierungen der Polizei entlasten Geri Müller vorläufig vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs

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Präzisierungen der Polizei entlasten Geri Müller vorläufig vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs

18.08.2014, 15:0618.08.2014, 16:12
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Geri Müller geriet wegen Nackt-Selfies in die Schlagzeilen, heute musste er sein Amt als Stadtammann von Baden vorläufig abgeben. Seit seiner gestrigen Stellungnahme schweigt der Nationalrat zum Fall. Viele Fragen blieben deshalb ungeklärt – unter anderem auch, wie es zu den zwei Polizeiinterventionen in der vergangenen Woche gekommen war: Die Stadtpolizei Baden hatte die Bekannte Müllers am Mittwoch angehalten und befragt, die Kantonspolizei Bern beschlagnahmte am Donnerstag ihr Smartphone. 

Jetzt haben die Kantonspolizeien Bern und Aargau ihre Rolle in dem Fall präzisiert, wie die NZZ schreibt. So habe sich Müller am Mittwochabend bei der Kantonspolizei Bern gemeldet: Er müsse davon ausgehen, dass eine ihm bekannte Frau aus dem Kanton Bern sich etwas antun könnte. Gemäss NZZ soll Müller rund zwanzig Minuten später ein zweites Mal bei der Kapo angerufen haben: Die junge Frau sei auf dem Weg nach Baden.

Strafanzeige wegen unbefugten Aufnehmens von Gesprächen

Dabei habe er eine Adresse in der Altstadt genannt. Die Kantonspolizei Aargau erhielt kurz darauf die entsprechende Meldung von den Berner Kollegen und erteilte der Stadtpolizei Baden den Auftrag, an der besagten Adresse nach der jungen Frau zu sehen. Als dort die Polizeipatrouille eintraf, sei eine weitere Meldung bei der Notrufzentrale eingegangen – gemäss Kapo Aargau stammte sie von einer Person aus dem Altstadt-Haus, vor dem die junge Frau stand. 

Um die Suizidgefährdung abzuklären, sei die Frau auf dem Polizeiposten befragt worden. Dort habe sie ihre Beziehung zu Müller geschildert. Eine Anzeige hätte es der Polizei erlaubt, das Smartphone zu beschlagnahmen. Doch Müller habe darauf verzichtet. Tags darauf jedoch ging bei der Staatsanwaltschaft Bern eine Strafanzeige von Müllers Rechtsvertreter ein, offenbar wegen unbefugten Aufnehmens von Gesprächen. Aufgrund dieser Anzeige sei am Wohnort der Frau am Donnerstagabend eine Hausdurchsuchung erfolgt. 

(dwi)

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