Das St.Galler Kantonsgericht hat einen 21-jährigen Fussballanhänger wegen Gehilfenschaft zur Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz zu einer bedingten Geldstrafe von zehn Tagessätzen verurteilt. Er soll mitgeholfen haben, dass sich Pyrozünder verstecken konnten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Es sei in letzter Zeit nicht mehr gelungen, die Pyrozünder an Fussballspielen zu identifizieren, hatte Thomas Hansjakob, Erster Staatsanwalt des Kantons St.Gallen, am Montag an der Verhandlung vor dem Kantonsgericht erklärt. Deshalb konzentriere man sich nun auf die Gehilfen.
Der 21-jährige Mann habe die Fahne so hochgehalten, damit sich die vermummten Pyro-Zünder vor den installierten Kameras verstecken konnten, schilderte der Staatsanwalt. Das habe perfekt funktioniert und dies sei nur möglich, wenn man die Aktion organisiere.
Der Fussballfan gehöre zum harten Kern der Ultra-Gruppe und habe Bescheid gewusst, was unter der Fahne vor sich gehe. Bei der Hausdurchsuchung seien bei ihm Signalfackeln, aber auch Kracher gefunden worden. Es sei «etwas degoutant» wie sich der Angeklagte herauszureden versuche.
Der Staatsanwalt betonte, das Vorgehen sei verhältnismässig gewesen. Die Verteidigerin hatte kritisiert, dass ihr Mandant nach der Hausdurchsuchung an den Händen gefesselt eine belebte Strasse überqueren musste. Die Polizei habe dafür an einem unüblichen Ort angehalten. Während der Befragung sei er mit einer Hand an den Stuhl gefesselt gewesen.
Der Angeklagte hatte vor Schranken angegeben, dass ihm in der Fankurve die Ecke einer Fahne in die Hand gedrückt worden sei und dass er danach noch eine kleinere Fahne gehalten habe. Was darunter geschehen sei, habe er nicht gewusst. Er hätte dies auch nicht beeinflussen können, erklärte seine Verteidigerin.
Das Kantonsgericht verurteilte den 21-Jährigen in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je 50 Franken. Es blieb damit leicht über dem Entscheid der Vorinstanz (6 Tagessätze) und deutlich unter dem Antrag der Anklage, die 25 bis 30 Tagessätze à 70 Franken gefordert hatte.
Im September hatte das St.Galler Kantonsgericht in einem ähnlichen Fall das gleiche Strafmass ausgesprochen: Ein 24-jähriger Mann war ebenfalls zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen verurteilt worden. Er soll eine Fahne so vor Fussballanhänger gehalten haben, dass sie sich dahinter vermummen konnten, um danach Pyros zu zünden. (whr/sda)