In Niederösterreich wird momentan an einem Erlass zur Regulierung von koscherem Fleisch gearbeitet. Dadurch wäre der Export von Produkten geschächteter Tiere verboten und der Zugang dazu massiv eingeschränkt.
Konkret würde das bedeuten: Für den Erwerb wäre eine Genehmigung vonnöten. Jüdinnen und Juden müssten den persönlichen Konsum nachweisen und namentlich erfasst werden. Die Regierung begründet dies damit, dass «das Recht der freien Religionsausübung ein individuelles sei», zitiert die «Wiener Zeitung» den Präsidenten der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) Wien, Oskar Deutsch. Zudem argumentierten die Behörden damit, man wisse, dass es religiöse und nicht so religiöse Juden gäbe.
Aus Sicht des Tierschutzes sei Schächten generell abzulehnen, begründet der zuständige Landesrat Gottfried Waldhäusl von der niederösterreichischen Landesregierung den Erlass-Entwurf, wie die Wiener Zeitung schreibt.
Der Erlass würde mit sich bringen, dass vor der Schächtung der konkrete Bedarf pro Kopf nachgewiesen werden müsste und somit nur eine beschränkte Menge Fleisch bezogen werden könnte. Deutsch betont, dass man so seinen Gästen kein geschächtetes Fleisch mehr anbieten kann.
Ob der Erlass überhaupt durchkommt, ist fraglich. Der massiv reduzierte Zugang zu koscherem Fleisch würde eine Einschränkung des jüdischen Lebens darstellen und wäre somit verfassungswidrig. Die Religionsfreiheit ist in Österreich per Gesetz garantiert.
Generell erinnert das Führen von Listen mit Namen an die Nazi-Zeit, meint Deutsch. Ein grosses Hindernis wäre wohl der Datenschutz. Zudem wären auch Muslime von den Einschränkungen betroffen, auch wenn die Halal-Schächtung nicht identisch ist. (vom)