Wer drauf und dran ist, mit jemandem in der Kiste zu landen, sollte sich fragen: Will er oder sie den Sex auch so sehr wie ich?
Was selbstverständlich klingt, steht in Schweden im Gesetzbuch. Denn seit dem 1. Juli reicht «Nein ist Nein» nicht mehr. Jetzt müssen die Sexpartner dem Sex zustimmen. Das Ziel: Passives Verhalten soll nicht mehr länger als stilles «Ja» interpretiert werden können. Dazu wurde auch neu der Tatbestand der «unachtsamen Vergewaltigung» eingeführt.
Kaum hatte das Parlament das Gesetz verabschiedet, wurde intensiv über die Regel diskutiert. Der Schwerpunkt der Debatte: Was gilt als Zustimmung? Braucht es ein mündliches «Ja», oder ist gar ein schriftlicher Vertrag nötig? Andere schlugen scherzhaft vor: Es braucht eine App!
Die Richterin Anna Hannel hat am neuem Gesetz mitgearbeitet. Sie beruhigt gegenüber der schwedischen Nachrichtenagentur TT: Es bestehe absolut keine Erfordernis, formell ja zu sagen, einen Knopf in einer App zu drücken oder irgendetwas anderes dieser Art. «Sich einfach körperlich zu beteiligen, ist ein Zeichen der Zustimmung», so Hannel.
Solche Aussagen hindern App-Entwickler nicht daran, das grosse Geschäft zu wittern. Pünktlich auf das neue Gesetz werden in den App-Stores von Apple und Google eine Vielzahl neuer Apps angeboten. Sie wirken unterschiedlich professionell und setzen auf unterschiedliche Techniken, doch der Sinn ist bei allen derselbe: Mithilfe von ihnen sollen sich zukünftige Sexpartner ihre gegenseitige Zustimmung zum Geschlechtsverkehr abgeben können. Ein Absicherung für den Fall einer Klage.
Unter den Anbietern ist auch ein Unternehmen aus Österreich. Die Start it App S.K.C GmbH hat die «I willl-App» entwickelt. Mit ihr können die zukünftigen Sexpartner ihre Zustimmung abspeichern. Je nach Wahl mit einem Handyvideo, einer Sprachnachricht oder einer elektronischen Signatur. Die Zustimmung wird auf der App gespeichert und für den Fall der Fälle hinterlegt.
Man habe sich gefragt, wie man eine einvernehmliche Zustimmung so einfach wie möglich dokumentieren kann, lässt sich der Co-Gründer der App, Martin Stopfer, in einer Mitteilung zitieren. «Mittels Handy und unserer simpel zu bedienenden App, wird dem Recht genüge getan und dennoch bleibt die Erotik nicht auf der Strecke.»
Die App gibt es nicht nur auf Schwedisch, sondern auch auf Englisch und Deutsch. Man sei überzeugt, dass nach Schweden noch viele weitere Länder rechtliche Barrieren schaffen werden, um der #meToo-Problematik zu begegnen.
Diese Überzeugung teilen auch die Entwickler der schwedischen App «Libra». Derzeit nur in Schweden erhältlich, soll sie bald auch in die Schweiz, Deutschland und Österreich vordringen. Durch die App würden die Beteiligten kurz Zeit zum Nachdenken bekommen, begründet die Entwicklerin gegenüber der juristischen Zeitung «Dagens Juridik». Darüber, ob sie jetzt wirklich Sex haben wollen.
Die juristische Bedeutung solcher Apps ist umstritten. Dieser Art des Vertrags könnte tatsächliche rechtliche Bedeutung zukommen, findet zum Beispiel Mårten Schultz, Professor für Zivilrecht, gegenüber der schwedischen Zeitung «Aftonbladet». Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass eine solche Vereinbarung für die Beurteilung eines mutmasslichen Verbrechens von Bedeutung sein könne, fährt er fort.
Anderer Meinung ist Olivia Björklund Dahlgren von der Organisation «Fatta», die sich gegen sexuelle Gewalt einsetzt. Man könne nich vorher die Zustimmung zu einem Handlungsverlauf geben, der noch unbekannt sei, sagt sie gegenüber der deutschen Tageszeitung TAZ. «Wenn jemand anfänglich Sex haben will, dann aber durch Wort oder Handlung zum Ausdruck bringt, dass er das nicht mehr möchte, dann hört damit eben die Einwilligung auf. Dann ist Sex nicht mehr Sex, sondern ein Übergriff.» Für sie steht fest: Wer eine solche App entwickle, traue den Menschen nicht, zu Signale zu lesen und Verantwortung für Sex zu übernehmen.
Damit stösst Dahlgren auf breite Zustimmung. So lehnt auch die schwedische Regierung solche Apps ab. (fvo)