Donald Trump kann wegen des Vorwurfs der Wahlfälschung im Jahr 2020 strafrechtlich verfolgt werden. Dies hat ein US-Gericht am Dienstag entschieden. So heisst es:
Das Urteil ist ein schwerwiegender Rückschlag für Trump. Der 77-Jährige hat sich jahrelang auf seine präsidiale Immunität berufen, während er in mehreren Fällen vor Gericht kämpfte. Gleichzeitig ist das Urteil keine Überraschung: Das Berufungsgericht hatte sich bei einer Anhörung bereits skeptisch gezeigt und angedeutet, der Argumentation von Trumps Anwälten nicht zu folgen.
Wohl kaum – es kann davon ausgegangen worden, dass das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. So hat Trump die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Dies dürfte Trump auch tun. Eine solche Berufung hätte zur Folge, dass der Fall letztlich vor den Supreme Court kommen dürfte. Dort haben die Konservativen eine 6-zu-3-Mehrheit.
Von Urteil hängt ab, ob das Verfahren wegen versuchten Wahlbetrugs gegen Trump in der US-Hauptstadt Washington fortgesetzt werden kann. Der erste Prozesstermin hätte eigentlich Anfang März stattfinden sollen, wurde aber von der zuständigen Richterin bis zur endgültigen Klärung der Immunitätsfrage am Freitag auf unbestimmte Zeit verschoben.
Trump wird in Washington in Zusammenhang mit versuchten Wahlbetrug angeklagt. US-Sonderstaatsanwalt Jack Smith wirft in seiner Anklage dem 77-jährigen Trump vor, versucht zu haben, die Ergebnisse der Präsidentschaftswahl 2020 zu vereiteln. Dabei soll er laut der Anklage unter anderem falsche Behauptungen über Wahlbetrug verbreitet sowie Druck auf Beamte des Justizministeriums und seinen damaligen Vizepräsidenten Mike Pence ausgeübt zu haben.
Trumps Anwälte argumentierten in der Frage nach Immunität, dass der Republikaner nicht rechtlich für Taten belangt werden könne, die zu seinen Pflichten als Präsident gehörten. Trumps Anwälte sagten vor Gericht ausserdem, dass es nur möglich sei, einen Präsidenten strafrechtlich zu verfolgen, wenn dieser zuvor in einem Amtsenthebungsverfahren schuldig gesprochen worden sei. Das ist bei Trump nicht der Fall. Deshalb beantragten sie, die Klage abzuweisen und das Verfahren einzustellen.
Die Staatsanwaltschaft wies das zurück – und begründete dies unter anderem damit, dass das Kippen eines Wahlergebnisses nicht zu den Dienstpflichten eines Präsidenten zähle. Sie gab zu bedenken, dass unbegrenzte strafrechtliche Immunität eines Präsidenten Tür und Tor öffnen würde für kriminelle Handlungen jeglicher Art. In erster Instanz bekam sie bereits Recht.
Das Berufungsgericht bestätigte nun diese Entscheidung. Darin hiess es, dass man zu dem Schluss gekommen sei, dass aufgrund von Belangen der öffentlichen Ordnung, «insbesondere im Lichte unserer Geschichte und der Struktur unserer Regierung» eine Ablehnung des Antrages auf Immunität geboten sei. Trumps Auffassung, dass er kategorisch vor jeder Strafverfolgung geschützt werden solle für alle offiziellen Handlungen während seiner Amtszeit, werde nicht gestützt durch die Geschichte oder den Text oder die Struktur der Verfassung.
(dab/dab/yam)
puuuuuh...
Wenn es schon diese Vorraussetzung braucht damit das Recht gefunden wird, dann sollte spätestens klar sein, dass das US-System extrem krank ist. Justizia sollte blind sein.