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Gesellschaft & Politik

Sigi Maurer: Politikerin kämpft in Österreich gegen Hass-Mails

Sie wurde «kleine, dreckige Bitch» genannt – und muss jetzt 7000 Euro Strafe zahlen 

11.10.2018, 09:3112.10.2018, 06:01
Felix Huesmann / watson.de
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Stell dir vor, du bekommst widerliche, obszöne und sexistische Nachrichten geschickt. Du veröffentlichst sowohl die Nachrichten als auch die Identität des mutmasslichen Absenders. Und dann wirst du dafür verklagt und wegen übler Nachrede verurteilt. Dem mutmasslichen Absender musst du 4000 Euro Entschädigung zahlen und zusätzlich wird dir noch eine Geldstrafe von 3000 Euro aufgehalst.

Klingt absurd? Willkommen in Österreich.

Dort ist genau das der ehemaligen Grünen-Abgeordneten Sigi Maurer in Wien passiert. Sie wurde am Dienstag wegen übler Nachrede verurteilt. Dagegen will sie weiter juristisch vorgehen. Ausserdem hofft sie, dass der Fall dazu beiträgt, Gesetze in Österreich zu ändern.

Wir haben mit Sigi Maurer gesprochen.

Aber von vorne:

Am 29. Mai geht Sigi Maurer von der Arbeit nach Hause. Der Weg führt sie wie jeden Tag an einem Craftbeer-Geschäft im 8. Wiener Gemeindebezirk vorbei. Der Besitzer des Geschäfts stehe häufiger mit seinen Freunden auf dem Gehsteig und trinke Bier, so Maurer. Auch an diesem Tag muss sie zwischen Herr L. und seinen Freunden hindurch – «eine Situation, die sie genutzt haben, um mich deppert anzureden», wie Maurer am nächsten Morgen in einem folgenreichen Facebook-Post schreibt. Eine halbe Stunde später bekommt Sigi Maurer dann eine Facebook-Nachricht. Der Absender: der Account des Besitzers. 

Die Nachricht im Wortlaut, Teil I:

Hallo Du bist heute bei mir beim Geschäft vorbei gegangen und hast auf meinen Schwanz geguckt als wolltest du ihn essen ,
15.26 Uhr

Die Nachricht im Wortlaut, Teil II:

Bitte wenn Du nächstes Mal vorbei kommst darfst Ihn ohne Worte in deinen Mund nehmen und ihm bis zum letzten Tropfen aussagen,zahle auch 3 Euro mehr, wenn du nix verschwendest !!! Dein fetter Arsch turned mich ab aber da Du prominent bist,  ficke ich Dich gerne in deinen fetten Arsch , damit dir einer abgeht du kleine dreckige Bitch !!!!

In ihrem Facebook-Post ist jedoch nicht nur der Screenshot der Nachricht zu sehen, sondern auch der ganze Name und die Geschäftsadresse.

Auf den prasselt anschliessend ein Shitstorm ein – sowohl offline als auch vor Ort in seinem Bier-Geschäft.

Und so kommt es schliesslich zu einer juristischen Auseinandersetzung. Allerdings nicht, weil Sigi Maurer Anzeige erstattet. Tatsächlich ist es der Besitzer des Craftbeer-Ladens, der Klage einreicht. Die Vorwürfe: üble Nachrede und Kreditschädigung. Schon nach Maurers Post behauptet L., die Nachricht gar nicht verfasst zu haben. Auf seinen Computer hätten mehrere Leute im Geschäft Zugriff. Mit dieser Argumentation zieht er auch vor Gericht – und gewinnt zumindest in der ersten Instanz.

Sigi Maurer sagt:

«Ich bin nicht nur überrascht, sondern erschüttert über dieses Urteil.»

Sie habe nicht damit gerechnet, dass das Gericht zu diesem Schluss kommt.

Denn sogar der Richter ist davon überzeugt, dass L. lügt und die Nachricht verschickt hat – zweifelsfrei nachweisen lässt sich das jedoch nicht. Deshalb wird die ehemalige Grünen-Abgeordnete am Dienstag zumindest der üblen Nachrede schuldig gesprochen (Der Standard).

Die Nachricht an Sigi Maurer: nicht strafbar

Der Besitzer des Craftbeer-Ladens müsste sich hingegen nicht mal dann Sorgen um eine Verurteilung machen, wenn man ihm nachweisen könnte, dass er die Nachricht geschrieben und abgeschickt hat. «In Österreich haben wir im Gegensatz zu Deutschland eine Gesetzeslücke», sagt Sigi Maurer.

In §115 des österreichischen Strafgesetzbuchs heisst es nämlich:

«Wer öffentlich oder vor mehreren Leuten einen anderen beschimpft, verspottet, am Körper misshandelt oder mit einer körperlichen Misshandlung bedroht, ist, wenn er deswegen nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.»

Eine Privatnachricht ist, anders als etwa ein Facebook-Post, nicht öffentlich. Der Verfasser der Nachricht an Sigi Maurer kann sich also – juristisch gesehen – entspannt zurücklehnen. In Deutschland hingegen kann auch eine privat verschickte Beleidigung strafbar sein. 

«Es muss eine Gesetzesänderung her, die ermöglicht, dass man sich rechtlich dagegen wehren kann», sagt Maurer. Das Urteil gegen sie empört viele Österreicher. Sigi Maurer hofft, dass diese Empörung jetzt dazu beiträgt, dass die Gesetzeslage verändert wird.

Sie sagt:

«Grundsätzlich gibt es, glaube ich, schon ein grosses Problembewusstsein.»

Die Frauenministerin und der Justizminister hätten bereits verkündet, dass sie sich diesem Thema in einer Arbeitsgruppe widmen wollen.

Und auch in ihrem Fall will Sigi Maurer nicht klein beigeben. Sie legt Berufung gegen das Urteil ein und sagt: 

«Wir gehen weiter, wenn es sein muss bis nach Strassburg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.»

Denn das Urteil, sagt sie, sei «natürlich ein Freibrief». Wenn es ausreiche, zu sagen «ich war es nicht», dann ermuntere das die «Hater» geradezu.

So geht Sigi Maurer künftig mit Hassnachrichten um:

Drohungen und Beleidigungen bekommt die ehemalige Abgeordnete bereits seit Jahren zugeschickt.

Sigi Maurer sagt:

«Vergewaltigungs- und Morddrohungen hat es immer schon gegeben. Aber es hat nach der Silvesternacht in Köln einen deutlichen Bruch gegeben. Seitdem bekomme ich viele Hasspostings und Nachrichten, in denen so etwas drinsteht wie: Du sollst von 20 Afghanen vergewaltigt werden. Das hat zugenommen.»

Und auch nach dem Urteil vom Dienstag hört dieser Strom an Hassnachrichten nicht auf. Wie reagiert Maurer also künftig auf solche Botschaften? Zuerst einmal stellt sie klar: 

«Ich bereue nicht, was ich gemacht habe.»

In derselben Form würde sie es trotzdem wahrscheinlich nicht wieder tun. «Ich würde es entweder anonymisieren, oder nur schreiben, dass es von dem Account kommt», sagt sie.

Genau dies tut Maurer seit Dienstag bereits – und macht dabei die Absurdität des Gerichtsurteils deutlich. Auf Twitter hat sie mehrere Screenshots von Hassnachrichten veröffentlicht. Jeweils mit dabei: Sigi Maurers Antwort. Darin bittet sie die Verfasser um einen Identitätsnachweis und eine Bestätigung, dass sie die Nachricht tatsächlich selbst verschickt haben – um ihrer «journalistischen Sorgfaltspflicht nachzukommen».

Das rät Sigi Maurer den Betroffenen solcher sexistischen Hassnachrichten:

Durch ihre politische Tätigkeit ist Maurer – wie viele andere Frauen im Internet – gezwungenermassen zu einer Art Expertin für den Umgang mit sexistischem Hass geworden. Sie rät:

  • «Ich würde jeder Frau, die sowas kriegt, empfehlen, Screenshots zu machen. Für alle Formen von Übergriffen und sexueller Belästigung gilt: Zuerst sollte alles dokumentiert und ein Gedächtnisprotokoll geschrieben werden. In der ersten Aufregung weiss man vielleicht nicht, wie man damit umgehen soll oder ob man überhaupt damit umgehen will. Und wenn man es dokumentiert hat, dann kann man in Ruhe später entscheiden, was man machen möchte.»
  • «Der zweite Schritt ist, sich an Hilfsstellen zu wenden. In Österreich gibt es die ‹Beratungsstelle gegen Hass im Netz› (Eine zentrale Beratungsstelle gibt es in Deutschland bislang nicht, Anmerkung der Redaktion). Da sitzen Leute, die geschult sind im Umgang mit solchen Situationen und wissen, was hilft. Die können auch weitere Angebote raussuchen und können möglicherweise auch direkte Unterstützung anbieten.»
  • «Wenn man sich nicht an eine solche Stelle wenden will, sollte man auf jeden Fall mit Freundinnen oder Freunden darüber reden, erzählen, was passiert ist, und sich Unterstützung holen.»

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Video: srf/SDA SR
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69 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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SemperFi
11.10.2018 10:19registriert Februar 2014
Ich finde es gut, Artikel von Agenturen oder Portalen aus dem Ausland zu übernehmen. aber gerade bei so einem brisanten Thema wäre ein Infokasten mit dem Verweis auf die rechtliche Situation in der Schweiz und allfällige Anlaufstellen für Betroffen hilfreich.
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vescovo
11.10.2018 11:11registriert Januar 2018
"Ich war das nicht" gilt mMn nicht. Der Account lautet auf seinen Namen, dann hat er dafür zu sorgen, dass niemand anderes Zugriff darauf hat.
Ich kann auch nicht mit meiner Kreditkarte einkaufen und anschliessend das Geld zurückfordern, weil "mehrere Personen Zugriff darauf hatten" .
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leu84
11.10.2018 10:19registriert Januar 2014
Dann muss sie vor ein Zivilgericht und nicht öffentlich die ganze Dokumentation auf eine Plattform posten. Seine Art war moralisch gesehen widerlich.
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