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Europäischer Gerichtshof: Arbeitgeber können Kopftuch im Job verbieten

Europäischer Gerichtshof: Arbeitgeber können Kopftuch im Job verbieten

14.03.2017, 10:1214.03.2017, 11:07
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Arbeitgeber können das Tragen von Kopftüchern untersagen – doch nur wenn weltanschauliche Zeichen generell in der Firma verboten sind und es gute Gründe gibt. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg.

Geklagt hatte eine Frau aus Belgien muslimischen Glaubens. Sie wurde 2003 als Rezeptionistin G4S, einem der weltweit grössten Sicherheitsunternehmen, eingestellt. Dieses erbringt für Kunden aus dem öffentlichen und privaten Sektor u. a. Rezeptions- und Empfangsdienste.

Alle Angestellten werden gleich behandelt

Als die Frau eingestellt wurde, verbot eine bei G4S geltende ungeschriebene Regel es den Arbeitnehmenden, am Arbeitsplatz «sichtbare Zeichen ihrer politischen, philosophischen oder religiösen Überzeugungen» zu tragen. Die Frau wollte dies nicht akzeptieren und klagte.

Nach Ansicht der EU-Richter gilt die «interne Regel von G4S» betreffend das Tragen sichtbarer Zeichen politischer, philosophischer oder religiöser Überzeugungen «für jede Bekundung solcher Überzeugungen». Daher würden alle Angestellten gleich behandelt, argumentierten sie.

Der Kassationshof in Belgien, der sich mit dem Fall befassen musste, hatte sich an den EuGH gewandt. Er wollte wissen, ob und wie in diesem Fall die Unionsrichtlinie über die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf zur Anwendung kommt.(sda/whr/afp/dpa)

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22 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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wipix
14.03.2017 14:00registriert Oktober 2015
Ich bin der Meinung, eine Firma sollte beim Bewerbungsgespräch Ihren Anspruch oder der Ihrer Kunden als indiskutabele Tatsache erklären. Ob Kleidervorschriften / Uniformen, Rel. Symbole, Pircings im Gesicht, Tatoos! Die Firma gibt VOR der Anstellung den Tarif durch und die Angestellten habe die Wahl anzunehmen oder die Stelle abzulehnen.
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demokrit
14.03.2017 10:49registriert Oktober 2015
Gut so. Dann besteht wohl auch bald der Befreiung von Konfessionssteuern für jur. Personen nichts mehr im Weg? Diese staatlich gedeckte Schutzgeldzahlung gehört dringend eingestellt.
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