Ab dem 30. Juni gelten die neuen Reisebestimmungen für Flugpassagiere nach Amerika: Wer in die USA fliegt, darf künftig keine Pulver oder pulverähnlichen Substanzen von mehr als 350 Millilitern im Handgepäck mit sich führen. Von diesen Regelungen ausgenommen sind einzig Arzneimittel, Babynahrung oder Urneninhalte.
Sämtliche Passagiere, die via Direktflug in die USA reisen, müssen mit Kontrollen rechnen, teilt der Flughafen Zürich in einer Mitteilung mit. Das kann zu längeren Wartezeiten führen. Daher wird den Reisenden empfohlen, pulverähnliche Substanzen nur im eingecheckten Gepäck zu transportieren. (doz)