Islamischer Staat (IS)
UNO

IS lässt mehr als 200 Jesiden im Irak frei 

Freigelassene Jesiden gut 200 Kilometer nördlich von Bagdad
Freigelassene Jesiden gut 200 Kilometer nördlich von BagdadBild: Uncredited/AP/KEYSTONE

IS lässt mehr als 200 Jesiden im Irak frei 

08.04.2015, 21:20
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Die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) hat offenbar mehr als 200 Angehörige der religiösen Minderheit der Jesiden Monate nach ihrer Verschleppung wieder freigelassen. Bei ihnen seien 227 Jesiden angekommen, darunter Frauen und Kinder, sagte ein kurdischer Kommandant in der nordirakischen Provinz Kirkuk am Mittwoch. 

Der IS hatte bei seiner Offensive im Nordirak im vergangenen Sommer tausende Jesiden getötet oder gefangengenommen. Nach Angaben von Menschenrechtsaktivisten wurden hunderte, wenn nicht tausende jesidische Frauen als Ehefrauen an Dschihadisten verkauft oder als Sexsklavinnen missbraucht. 

Laut einem im März veröffentlichten Bericht des UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte hat der IS das Ziel, «die Jesiden als Gruppe zu zerstören». Die religiöse Minderheit hat einen eigenständigen monotheistischen Glauben. Die Jesiden leben vorwiegend im Nordirak und sind mehrheitlich ethnische Kurden. Von der IS-Miliz und anderen militanten Sunniten werden sie als «Teufelsanbeter» verfolgt.

Kurdische Soldaten kümmern sich um einen älteren Mann
Kurdische Soldaten kümmern sich um einen älteren MannBild: STR/EPA/KEYSTONE

Internationaler Strafgerichtshof kann nicht gegen IS ermitteln 

Der Internationale Strafgerichtshof kann derzeit keine Ermittlungen gegen die Terrormiliz IS aufnehmen. Das Gericht sei dazu nicht befugt, erklärte Chefanklägerin Fatou Bensouda am Mittwoch in Den Haag. 

Syrien und der Irak, wo die meisten Verbrechen begangen worden seien, seien keine Vertragsstaaten des Gerichts. «Daher sind zur Zeit die Aussichten begrenzt, gegen die Hauptverantwortlichen in der IS-Führung zu ermitteln und sie zu verfolgen», erklärte Bensouda. 

Das Weltstrafgericht hat nach Angaben der Anklägerin seit Sommer 2014 zahlreiche Informationen über Verbrechen von IS-Kämpfern erhalten. «Es sind Berichte über Verbrechen von unbeschreiblicher Grausamkeit», so Bensouda - etwa Massenhinrichtungen, sexuelle Versklavung, Vergewaltigung, Folter und Verstümmelung. 

Das Weltstrafgericht darf nach seinen Statuten nur Verbrechen verfolgen, die auf dem Boden eines Vertragsstaates beziehungsweise von einem Staatsbürger dieser Länder begangen wurden. Die meisten politischen und militärischen Führer des IS sind nach Angaben von Bensouda irakische oder syrische Staatsbürger. (jas/sda/dpa/afp) 

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