Fricktal
Mit dem Velo geblitzt werden – was macht die Polizei bei rasenden Radfahrern?

Auf dem Velo gelten keine Richtgeschwindigkeiten – dennoch kann die Raserei juristische Folgen haben.

Dennis Kalt
Drucken
Wenn Velofahrer mit hoher Geschwindigkeit unterwegs sind, kann dies zu brenzligen Situationen führen.

Wenn Velofahrer mit hoher Geschwindigkeit unterwegs sind, kann dies zu brenzligen Situationen führen.

Shutterstock

Das Licht flackert rot auf und im Nu weicht der Blick auf den Tachometer – «Mist, zu schnell». Einige Autofahrer kennen diesen ernüchternden Moment, in dem ihnen klar wird, dass demnächst ein Bussgeldbescheid von der Polizei in ihren Briefkasten flattern wird. Doch was passiert eigentlich mit Velo- und E-Bike-Fahrern, wenn sie mit überhöhter Geschwindigkeit in eine Radarkontrolle geraten – und kommt dies überhaupt vor?

Manchmal werden auch Velofahrer geblitzt. Hier im Wegenstettertal.

Manchmal werden auch Velofahrer geblitzt. Hier im Wegenstettertal.

Zur Verfügung gestellt

«Ja», sagt Hansueli Loosli, Leiter der Regionalpolizei Unteres Fricktal. «Einige Velofahrer machen einen Sport daraus, geblitzt zu werden, und treten dafür ordentlich in die Pedale.» So wurde letztes Jahr ein Radfahrer auf abschüssiger Strasse im Wegenstettertal mit 72 Kilometer in der Stunde in einer Tempo-50-Zone gemessen (siehe Bild links). Gebüsst wurde der Velofahrer aufgrund der Überschreitung der Richtgeschwindigkeit jedoch nicht, denn: «Die signalisierten Richtgeschwindigkeiten gelten nur für motorisierte Fahrzeuge. Darunter fallen jedoch keine E-Bikes und Mofas», sagt Loosli.

Keine Tachopflicht für E-Bikes

Da weder Velos noch E-Bikes mit einem geeichten Tacho ausgestattet sein müssen, ist es für den Fahrer schwer festzustellen, wie schnell er unterwegs ist. Ein Freifahrtschein für Raserei ist dies jedoch nicht, denn: «Für die Fahrer gilt der Grundsatz, ihre Geschwindigkeit an die Umstände anzupassen», sagt Werner Bertschi, Chef der Polizei Oberes Fricktal. Stellen beispielsweise die Regionalpolizeien auf einer Patrouille fest, dass ein Velo- oder E-Bike-Fahrer zu schnell unterwegs ist und dadurch eine brenzlige Situation im Strassenverkehr herbeiführt oder Fussgänger gefährdet, wird er verzeigt.

«Gleiches gilt, wenn sich bei einem Unfall herausstellt, dass dieser auf eine nicht angepasste Geschwindigkeit eines Velo- oder E-Bike-Fahrers zurückzuführen ist», sagt Bertschi. Dies kommt jedoch äusserst selten vor. Häufiger werden Velofahrer angezeigt, die mit Kopfhörern unterwegs sind: «Durch die Musik können die Umgebungsgeräusche nicht mehr wahrgenommen werden. Dadurch steigt das Unfallrisiko», erklärt Bertschi.

Im Vergleich zu Automobilisten kommen Velofahrer bei Delikten deutlich günstiger weg: «Beachtet ein Velofahrer eine Lichtsignalanlage nicht, wird er mit 60 Franken gebüsst», sagt Bertschi. Ein Autofahrer zahlt mit 250 Franken gut das Vierfache.

Prüfen auf Manipulationen

Weil an Mofas und den schnellen E-Bikes ein Kontrollschild angebracht werden muss, besteht für die Regionalpolizeien auch anhand von Aufnahmen der Radarmessungen die Möglichkeit, die Identität des Fahrers zu ermitteln. «Wird ein Mofa mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt, kann dies zwar per se nicht sanktioniert werden, aber wir haben dann die Möglichkeit zu prüfen, ob der Fahrer das Mofa frisiert hat», sagt Loosli.