Baden
Corti zittert: Cognac-Weltkonzern geht gegen Badener Weinhändler vor

Der Cognac-Hersteller Hennessy will vor Bundesverwaltungsgericht erreichen, dass Daniel Cortellini seinen Wein nicht mehr «Paradis» nennen darf. Der Badener Weinhändler vermutet hinter dem Vorgehen eine Zermürbungskampagne.

Martin Rupf
Drucken
"Das ist einfach himmeltraurig", sagt der Badener Weinhändler und BT-Kolumnist Daniel Cortellini.

"Das ist einfach himmeltraurig", sagt der Badener Weinhändler und BT-Kolumnist Daniel Cortellini.

Der internationale Cognac-Hersteller Hennessy lässt nicht locker und will jetzt vor Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen erwirken, dass der Badener Weinhändler Daniel Cortellini seinen Wein nicht mehr mit dem Namen «Paradis» versehen kann. Damit zieht die Société Jas Hennessy et Co. – vertreten durch die renommierte Zürcher Advokatur Baker&McKenzie Zurich – den Entscheid des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) weiter. Dieses hatte das Begehren des Cognac-Herstellers Anfang Mai dieses Jahres vollumfänglich abgewiesen.

Ähnlich? Cortis Rotwein und der Cognac von Hennessy.

Ähnlich? Cortis Rotwein und der Cognac von Hennessy.

HO

Darum geht es: Hennessy wirft Cortellini vor, er würde mit seinen beiden Weinen «Blanc du Paradis» und «Rouge du Paradis» ihre Marke «Paradis» verletzen (die az berichtete). Konkret würde eine hohe Verwechslungsgefahr mit dem von der Société hergestellten Cognac vorliegen, der ebenfalls den Namen «Paradis» trage. Hennessy forderte den Weinhändler auf, beim IGE einen Löschungsantrag seiner Marken stellen und künftig die Bezeichnung «Blanc du Paradis» und «Rouge du Paradis» zu unterlassen. «Im Fall, dass Sie gegen die Unterlassungsverpflichtung verstossen sollten, schulden Sie unserer Mandatin eine Konventionalstrafe in Höhe von 10'000 Franken – für jeden Fall der Verletzung», hiess es im ersten Schreiben, dass «Corti» im Sommer 2014 von den Zürcher Anwälten erhielt. Doch Cortellini liess sich nicht einschüchtern und zog seinen Stammkunden, den Badener Anwalt und ausgewiesenen Markenschutzspezialisten Hanspeter Geissmann zur Seite. Dieser war es denn auch, der zuhanden des Bundesverwaltungsgerichts die 17-seitige Antwort auf die Beschwerde verfasste.

Vorliegend gehe es einzig und allein um die Frage, ob zwischen Cognac und Weisswein beziehungsweise Rotwein schweizerischer Herkunft eine Verwechslungsgefahr bestehe. Für Geissmann eine Frage, die klar mit Nein zu beantworten ist. «Erstens handelt es sich um völlig verschiedene Genussmittel, die zu unterschiedlichem Anlass getrunken werden. Cognac üblicherweise in kleinen Mengen als Abrundung eines Essens, Wein dagegen vor oder während des Essens.» Zweitens seien die Herkunft und die Herstellung dieser Produkte völlig verschieden. So darf Branntwein nur als Cognac bezeichnet werden, wenn er in der Gegend von Cognac in Frankreich hergestellt werde. «Und drittens unterscheiden sich die Preise und die Abnehmerkreise doch massiv.» Tatsächlich: Zahlt man für Cortis Wein rund 16.50 Franken, blättert man für einen Cognac Hennessy Paradis schnell einmal 700 Franken hin. «Dies bedeutet, dass beim Käufer von entsprechend teuren Cognacs von einer erhöhten Aufmerksamkeit ausgegangen werden darf und muss.»

Anwalt: «Bin zuversichtlich»

Cortellini ist vom Weiterzug nicht überrascht. «Das ist einfach nur himmeltraurig. Das Ganze zielt doch nur darauf ab, mich zu zermürben.» Auch wenn er seine rund 3000 «Du-Paradis»-Weine verkauft habe, wolle er für seine Marke kämpfen. Geissmann ist derweil zuversichtlich, dass das Bundesverwaltungsgericht dem Entscheid des IGE folgen wird. «Es war richtig, dass wir der Forderung der Société nicht Folge leisteten. Und zwar nicht nur wegen der Verfahrenskosten, für die wir dann hätten aufkommen müssen, sondern weil dies implizit als Schuldeingeständnis hätte aufgefasst werden können, was wiederum happige Schadenersatzforderungen hätte nach sich ziehen können.»