Cannabis
Justizdirektor Hofmann: Erwachsene Kiffer sollen nicht bestraft werden

Der Aargauer Justizdirektor Urs Hofmann findet, Volljährige sollten kleine Mengen Gras nicht nur straffrei mitführen, sondern auch rauchen dürfen.

Mario Fuchs
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«Ich befürworte deshalb eine Gesetzesänderung, die für volljährige Personen zu einer Straffreiheit des Cannabis-Konsums führt», sagt Regierungsrat Urs Hofmann.

«Ich befürworte deshalb eine Gesetzesänderung, die für volljährige Personen zu einer Straffreiheit des Cannabis-Konsums führt», sagt Regierungsrat Urs Hofmann.

Chris Iseli

Vergangene Woche machte ein Zürcher Rechtsstudent Schlagzeilen: Till Eigenheer vertritt ohne Honorar junge Kiffer, die sich vor Gericht gegen eine Ordnungsbusse wehren, nachdem sie mit Marihuana erwischt wurden («Schweiz am Wochenende» vom 23. September). Das Bundesgericht gab Eigenheer kürzlich recht: Der blosse Besitz von bis zu 10 Gramm Cannabis sei «klarerweise» straflos. Doch es herrscht Verwirrung, denn das Gesetz erlaubt zwar, kleine Mengen für den Eigenkonsum «vorzubereiten», der Konsum an sich aber ist verboten.

Die AZ fragte den Aargauer Justizdirektor Urs Hofmann (SP), wie er die Rechtslage einschätzt und ob seiner Meinung nach der Konsum straffrei werden müsste. Dies hatten zuletzt Neo-Bundesrat Ignazio Cassis (FDP) oder Alt-Bundesrätin Ruth Dreifuss (SP) gefordert.

Praxis geändert

Die Thematik der Straflosigkeit des «Mitführens von Klein-Mengen Cannabis ohne Konsum» sei im Herbst 2016 erstmals aufs Tapet gekommen, sagt Hofmann. Damals wurden erste Freisprüche in anderen Kantonen bekannt und auch im Aargau kam es zu Verfahrenseinstellungen. Gestützt auf die klare Rechtslage habe man zusammen mit der Staatsanwaltschaft und der Kantonspolizei kurz vor Weihnachten 2016 entschieden, auf Verzeigungen zu verzichten, «da diese zwangsläufig zu einer Verfahrenseinstellung führen würden». Eine mündliche Anweisung an die Polizeikader erfolgte am Führungsrapport vom 21. Dezember 2016. Die interne schriftliche Weisung wurde per 1. Januar nachgeführt. Seither, so Hofmann, werde das blosse Mitführen von wenig Cannabis im Aargau gemäss bundesrechtlicher Vorgaben und bundesgerichtlicher Rechtsprechung nicht mehr bestraft.

Schon die schwer verständliche Differenzierung durch den Gesetzgeber zeige die Problematik des Umgangs mit Cannabis auf. Hinzu komme neu Cannabis mit geringem THC-Gehalt. So sagt es Justizdirektor Hofmann deutlich: «Ich befürworte deshalb eine Gesetzesänderung, die für volljährige Personen zu einer Straffreiheit des Cannabis-Konsums führt.» Damit würde die Ordnungsbusse von 100 Franken entfallen, wenn jemand über 18 Jahren beim Kiffen erwischt wird. Für Minderjährige sei aus gesundheitspräventiven Überlegungen an der Strafbarkeit festzuhalten. In einem solchen Fall wird keine Busse ausgestellt, sondern Meldung an die Jugendanwaltschaft gemacht. Diese muss prüfen, ob eine Straftat vorliegt.

Gras einziehen

Das Cannabis wird gestützt auf das Polizeigesetz derzeit eingezogen und vernichtet («Verhinderung einer Straftat»). Diese Sicherstellung ist nicht unbestritten. Kiffer-Verteidiger Eigenheer findet: «Wenn es keine Straftat ist, Cannabis zum Eigenkonsum mitzuführen, ist auch eine Beschlagnahmung nicht rechtens.» Müsste die Polizei demnach hier bereits ihre Praxis anpassen und Kiffer schon bald ohne Busse, dafür mit Gras wieder ziehen lassen? Nein, findet Hofmann. Das Bundesgericht habe sich «nur zur Frage der Sicherstellung von Cannabis gestützt auf strafprozessuale Grundlagen geäussert». Eine solche sei mangels Strafbarkeit nicht möglich, da gar kein Verfahren eröffnet werden dürfe. Das Polizeigesetz aber habe mit der Verhinderung von Straftaten «einen anderen Fokus» und stelle «eine hinreichende rechtliche Grundlage für eine Sicherstellung ausserhalb eines Strafverfahrens dar».