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«Banal»: Apple verliert vor Schweizer Gericht den Streit um iTunes-Logo

Das Bundesverwaltungsgericht unterstützt einen Praxiswechsel: Was früher als geistiges Eigentum galt, wird heute für Internet-Piraten freigegeben.

Andreas Maurer
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Apple wollte das Symbol des iTunes-Stores schützen - vergebens.

Apple wollte das Symbol des iTunes-Stores schützen - vergebens.

Keystone

Der US-Konzern Apple meint, mit der Plattform iTunes nicht nur 37 Millionen Songs, sondern auch ein Symbol für Musik zu besitzen: zwei weisse Achtelnoten. Sie zieren das App-Icon auf einem von pink zu violett verlaufenden Hintergrund, umrahmt von einem Quadrat mit abgerundeten Ecken. In den USA hat Apple diese Bildmarke erfolgreich schützen lassen. Vor vier Jahren beantragten die Kalifornier die Schutzausdehnung auf die Schweiz. Nun haben sie vor dem Bundesverwaltungsgericht auf ganzer Linie verloren.

Die St. Galler Richter beurteilen das Bildmotiv im schriftlichen Urteil wenig schmeichelhaft: Es sei „banal“. Die beiden Musiknoten würden sich kaum von der üblichen Darstellung unterscheiden. Der pink-violette Verlauf sei „ein bedeutungsloses Gestaltungsmerkmal“. Und auch abgerundete Ecken seien bei Apps üblich. Das Gericht kommt zum Schluss, dass das Design von den Nutzern nicht automatisch mit Apple in Verbindung gebracht werde, sondern als allgemeines Symbol für eine Musik-App wahrgenommen werde.

Apple hat die renommierte Zürcher Kanzlei Lenz & Staehelin auf den Markenschutz in der Schweiz angesetzt. Diese kritisiert das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum, das sich zuerst mit dem Fall befasst und den Schutz ebenfalls verweigert hat. Die Behörde habe ihre Praxis geändert und führe neuerdings einen „Originalitäts-Test“ für App-Icons durch. So habe sie ähnlich simpel gestaltete Marken noch vor wenigen Jahren geschützt. Tatsächlich haben die Markenschützer auf den technischen Wandel und den Boom von Apps reagiert. Sie beurteilen Gesuche neuerdings restriktiver. Das Bundesverwaltungsgericht unterstützt das. Apple könne sich nicht auf „allenfalls fehlerhafte Rechtsanwendung“ in der Vergangenheit stützen, heisst es im Urteil. Wer also eine neue Musik-App lancieren will, hat nun den richterlichen Segen, eine ähnliche Gestaltung wie iTunes zu wählen.