Aarburg
Nach Fenstersturz von Kleinkind: Droht den Eltern eine Strafe?

Am Montag stürzte ein Kleinkind aus einem Fenster in die Tiefe und überlebte knapp. Die Eltern müssen wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht damit rechnen, dass die Staatsanwaltschaft gegen sie ermittelt.

Drucken

Rund sechs Meter tief stürzte am Montag ein 16 Monate altes Mädchen aus einem Mehrfamilienhaus in Aarburg. Es wurde verletzt in ein Spital in Zürich gebracht. Von dort kam bald die Nachricht, dass es ausser Lebensgefahr sei. Die Eltern konnten aufatmen.

Die vierköpfige Familie stammt aus Eritrea. Die Eltern schauen gut auf ihre Kinder. Es seien anständige und ruhige Leute, wie Tele M1 von Nachbarn erfahren hat.

Nachbar Marco Muff nimmt die Eltern in Schutz: "Man probiert ja schon sein Kind so gut wie möglich zu überwachen." Faktisch sei das aber nicht möglich."

Verletzung der Sorgfaltspflicht?

Doch der Horrorsturz könnte für die Eltern Folgen haben. Wie Markus Leimbacher, Anwalt in Brugg, gegenüber Tele M1 ausführt, könnte den Eltern ein Verfahren wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht drohen. Dies weil sie sich gemäss ersten Informationen nicht im selben Zimmer aufgehalten haben, als es zum Fenstersturz kam.

"Polizei und Staatsanwaltschaft werden allenfalls prüfen müssen, ob ein Straftatbestand vorliegt", sagt Leimbacher. Bewahrheitet sich das, könnten die Eltern wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt werden.

Gefahren im Haushalt

Wie TeleM1 von einem Nachbarn erfahren hat, sei das Mädchen über ein Bett auf das Fenstersims geklettert. Laut "wir eltern"-Chefredaktorin Karen Schärer gehören Stürze neben Verbrennungen und dem Ertrinken zu den grössten Gefahren im Haushalt. Solche Stürze liessen sich verhindern. "Man muss sich bewusst sein, dass Kinder, auch wenn kein Möbelstück vor einem Fenster steht, einen Stuhl hinschieben können", sagt sie und weist auf die Möglichkeit, Fenstersicherungen anzubringen, hin. (pz)