Jugendstraftäter
Strafrechtler Killias: «Mit Ausländern wäre die Rückfallquote höher»

Ein Viertel der minderjährigen Straftäter wird im Erwachsenenalter rückfällig. Der emeritierte Strafrechtsprofessor Martin Killias aus Lenzburg hält diese Zahl für zu tief – und erklärt warum.

Dennis Bühler
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Martin Killias ist emeritierter Strafrechtsprofessor der Universitäten Zürich und St. Gallen. In Lenzburg sitzt er für die SP im Einwohnerrat.

Martin Killias ist emeritierter Strafrechtsprofessor der Universitäten Zürich und St. Gallen. In Lenzburg sitzt er für die SP im Einwohnerrat.

KEYSTONE

Laut Studie des Bundesamts für Statistik wird ein Viertel der jugendlichen Straftäter in den fünf Jahren nach Erreichen der Volljährigkeit erneut verurteilt. Sind Sie überrascht?

Martin Killias: In der Tat. Aber nicht, weil ich eine Rückfallquote von 25 Prozent für überraschend hoch, sondern weil ich sie für überraschend tief halte.

Das müssen Sie erklären.

Jugendliche Straftäter begehen einen Grossteil ihrer Taten im Alter zwischen 15 und 17 Jahren. Dass sie sich nicht auf einmal penibel ans Gesetz zu halten beginnen, kaum sind sie volljährig, überrascht mich nicht.

Das Jugendstrafrecht hat stark erzieherischen Charakter. Ist eine Rückfallquote von 25 Prozent nicht gerade deshalb erschreckend hoch?

Das stimmt. Auch wenn ich davon ausgehe, dass sie eigentlich weit höher liegt. Die Studienautoren konzentrieren sich auf 1992 in der Schweiz geborene Schweizer Staatsangehörige, weil der Werdegang ausländischer Straftäter im Jugendalter schwerer zu verfolgen ist – einige von ihnen werden ausgewiesen, andere verlassen die Schweiz aus freien Stücken. Wären Ausländer eingeschlossen, läge die Rückfallquote mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bedeutend höher.

Was können Justiz, Politik und Gesellschaft gegen Rückfälle tun?

Leider lässt sich wenig ausrichten. Die Erfahrung zeigt, dass weder mit härteren Strafen noch mehr Präventionsmassnahmen Wunder zu erreichen sind. Eigendynamik lässt sich kaum durchbrechen: Ein Teil der straffälligen Jugendlichen ist resistent gegen Einflussversuche.

Das klingt ernüchternd.

So schlimm ist es nun auch wieder nicht. Vergessen Sie nicht: Wir sprechen in aller Regel nicht von Mördern und Vergewaltigern, sondern von geringfügigen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz oder Schwarzfahren im Zug. Mit einem gewissen Mass an Rückfällen müssen wir schlicht und einfach leben. Zudem schaffen es drei von vier, nicht mehr innert dieser fünf Jahre mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen.