Bezirksgericht Lenzburg
«Ich sehe mich falsch beschuldigt»: Ferrari-Fahrer mit 115 km/h ausserorts geblitzt

Ein Seetaler wird bei Egliswil ausserorts mit 115 km/h geblitzt – sein Anwalt will dazu ein Gutachten. Diese «exorbitante Geschwindigkeitsübertretung» könne nicht sein, so das Argument.

Janine Gloor
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Der Ferrari-Fahrer war 2008 schon einmal wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln verurteilt worden. (Symbolbild)

Der Ferrari-Fahrer war 2008 schon einmal wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln verurteilt worden. (Symbolbild)

RM Auctions/zvg

Als Jean (Name geändert) im März 2016 ausgangs Egliswil von der Polizei herausgewunken wurde, konnte er sich gar nicht vorstellen, worum es denn gehen würde. Er hatte sein Auto einen Tag zuvor aus der Garage geholt. «Ich dachte zuerst, dass ich das Wechselnummernschild nicht richtig angebracht hatte», sagt Jean, als er dem Lenzburger Gerichtspräsidenten Daniel Aeschbach die Situation schildert.

Das Nummernschild war nicht das Problem, sondern die 115 Stundenkilometer, welche die Polizisten in der Ausserortszone gemessen hatten. Aeschbach lässt das aufgenommene Video abspielen: ein sonniger Frühlingstag; grüne Matten und ein knallroter Ferrari. Geschmeidig gleitet er auf der Kantonsstrasse in Richtung Seengen. Von blossem Auge ist nicht abzuschätzen, wie schnell der Ferrari und die dahinter fahrenden Autos unterwegs sind. Auf dem Bildschirm leuchtet die Zahl 115 auf. Mit einer Sicherheitsmarge von 4 Kilometern in der Stunde sind das 31 zu viel.

Via Strafbefehl wurde Jean zu einer Busse von 1200 Franken verurteilt, dazu kamen die Strafbefehlsgebühr von 1100 Franken und 29 Franken Polizeikosten. «Diese Messung ist für mich nicht nachvollziehbar», sagt Jean vor Gericht. Er habe seine fünfjährige Tochter im Auto gehabt, sie hätten keinen Zeitdruck gehabt.

Jean, braun gebrannt, weisses Hemd, Vermögensberater aus dem Seetal. Sein selbstsicheres Auftreten passt zu seiner Erscheinung wie die teuer aussehende Uhr am Handgelenk. In der Pause unterhält er sich mit seinem Anwalt über Autos.

Ein Wiederholungstäter

Als Aeschbach Jean fragt, ob er schon mal mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sei, erinnert sich der an keine erwähnenswerte Sache. Der Gerichtspräsident aber findet eine Vorstrafe aus dem Jahr 2008 erwähnenswert, als Jean wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln verurteilt wurde. «Das ist ja nicht gerade vorgestern passiert», meint Aeschbach. «Es ist an einem Sonntag gewesen», führt dann Jean auf Aufforderung von Aeschbach aus. «Zwei typische Sonntagsfahrer waren mit 70 Stundenkilometern im 80er unterwegs.» Jean hat überholt und wurde geblitzt.

Im Gegensatz zu dieser Vorstrafe will er den jetzigen Strafbefehl nicht akzeptieren. Jeans Anwalt plädiert auf Freispruch mit einer Ordnungsbusse. «Diese exorbitante Geschwindigkeitsüberschreitung kann nicht sein», sagt er. Das Gerät habe nicht richtig gemessen. Die Messung müsse von einem externen Gutachter überprüft werden. Zudem sei aufgrund der Kürzel auf dem Messprotokoll nicht klar, welche Polizisten die Messung durchgeführt hätten. «Ich sehe mich falsch beschuldigt», sagt Jean abschliessend.

Aeschbach lehnt den Antrag auf ein Gutachten ab. «Ich gehe nicht von einem Komplott aus», sagt er, als er nach einer Pause das Urteil bekannt gibt. Aufgrund der Vorstrafe des Beschuldigten sowie seiner sehr guten Lebensverhältnisse – mehrere Luxusautos und Ferienwohnungen – erhöht Aeschbach das Strafmass: Der Gerichtspräsident spricht Jean der Missachtung der Höchstgeschwindigkeit schuldig, die Geldstrafe erhöht er auf 60 Tagessätze à 200 Franken mit einer Probezeit von drei Jahren. Die Verbindungsbusse setzt Aeschbach bei 2400 Franken an. Dazu kommen Verfahrenskosten und Anklagegebühren.