Ein ehemaliger französischer Beamter ist vom Schweizerischen Bundesgericht wegen sexueller Nötigung an seiner Tochter schuldig gesprochen worden. Das Gericht bestätigte die Strafe der zweiten Instanz von zwei Jahren auf Bewährung.
Der heutige Rentner, der schon lange in Genf lebt, hatte seine heute 37-jährige Tochter zwischen 1995 und 2000 wiederholt missbraucht. In einem ersten Verfahren vor dem Geschworenengericht wurde er wegen mehrfacher Vergewaltigung und sexueller Nötigung zu drei Jahren Haft, davon sechs Monate unbedingt, verurteilt.
In zweiter Instanz wurde er teilweise freigesprochen und nur noch der sexuellen Nötigung für schuldig befunden. In letzter Instanz hat nun das Bundesgericht einen Rekurs der Tochter für unzulässig erklärt. Diese wollte vom Bundesgericht die Verurteilung wegen Vergewaltigung durch ihren Vater bestätigen lassen.
Zugleich wies es einen Rekurs des Vaters ab, der Verjährung geltend machte. Zudem warf es dem Genfer Kassationsgericht vor, zu ungenau eruiert zu haben, wann genau und wie oft die ihm vorgeworfenen Taten stattgefunden hätten. Vor Gericht hatte sich der Vater immer unschuldig erklärt.
Die Bundesrichter erwiderten, dass er anhand der Verurteilungen bestens in der Lage sei, zu erkennen, dass er wegen wiederholter Zuwiderhandlungen schuldig gesprochen worden sei, die zwischen dem 12. August 1985 und Mai 2000 stattgefunden hätten – sporadisch und unregelmässig.
Der Mann war in den 1970er-Jahren in Frankreich bekannt geworden. Als hoher Beamter eines Ministers in der Regierung von Georges Pompidou hatte er Staatsgeheimnisse und Skandale öffentlich gemacht. Danach verschwand er von der politischen Bühne. In Genf arbeitete er während dreissig Jahren in renommierten Kanzleien. (feb/sda)