Justiz
Region Mittelland

Überraschendes Urteil in Lenzburg: Ex-Freund darf straffrei Rachepornos publizieren

Ein Mann schiesst an einer Erotikmesse ein Foto von einem Modell.
Ein Mann schiesst an einer Erotikmesse ein Foto von einem Modell.Bild: John Locher/AP/KEYSTONE

Überraschendes Urteil in Lenzburg: Ex-Freund darf straffrei Rachepornos publizieren

Nach dem Ende der Beziehung stellte François* intime Bilder und Videos seiner Ex-Partnerin Nicole* ins Netz. Das Bezirksgericht Lenzburg sprach ihn dennoch vom Vorwurf der üblen Nachrede frei. Ein Freipass für Rache im Internet?
24.04.2015, 06:1224.04.2015, 08:22
Fabian Hägler / Aargauer Zeitung
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Aargauer Zeitung

«Eine dänische Journalistin wehrt sich gegen Racheporno» – «Twitter verbietet Rachepornos» – «Racheporno-Anbieter zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt» – in letzter Zeit macht das Phänomen von frustrierten Männern, die Sexfotos ihrer Ex-Frauen oder -Freundinnen ins Internet stellten, viele Schlagzeilen. In den USA sind die sogenannten «Rachepornos» in einzelnen Bundesstaaten wie Kalifornien ein Straftatbestand, und auch in Grossbritannien sind sie seit kurzem explizit verboten.

In der Schweiz dagegen gibt es kein solches Verbot, die Opfer von Rachepornos können lediglich wegen Persönlichkeitsverletzung klagen. Dies tat die 47-jährige Nicole*, nachdem ihr Ex-Partner, der 48-jährige François*, diverse Sexbilder und -videos von ihr ins Internet gestellt hatte. Überdies hatte der französischsstämmige Mann ein falsches Facebook-Profil der Deutschen erstellt und darüber den Link zur Seite mit den Rachepornos an ihre Freunde, Bekannten und Angehörigen geschickt. 

Verurteilt für Stalking-Vergehen

Bei der Verhandlung vor dem Bezirksgericht Lenzburg wurde François in mehreren Punkten für Stalking verurteilt. Das Gericht hielt es für erwiesen, dass er Nicole unter anderem bedrohte, ihr Fahrzeug beschädigte und sie mit dem Auto verfolgte. Dafür wurde François mit einer bedingten Geldstrafe von 60'000 Franken und einer Busse von 10'000 Franken bestraft. 

Dieser will das Urteil nicht akzeptieren. «Mein Mandant hat bereits Berufung angemeldet, damit wird das Obergericht über die Vorwürfe entscheiden müssen», sagt sein Rechtsanwalt Markus Härdi. François sei der Meinung, die Untersuchungsbehörden und das Bezirksgericht hätten einseitig auf die Aussagen seiner früheren Partnerin abgestellt und mehrere Anklagepunkte seien nicht bewiesen. Härdi sagt: «Tatsache ist: Mein Mandant ist als Mann bei Stalking-Vorwürfen von Beginn weg in der schlechteren Position als die Frau.» 

Beim Prozess war Nicole selber nicht anwesend. Ihr Anwalt Martin Leiser verlangte, François sei auch wegen übler Nachrede zu verurteilen. «Es ist erwiesen, dass ihr Ex-Partner pornografische Bilder und Videos ins Netz stellte», sagte er. Offenbar habe der Angeklagte die Trennung von seiner Partnerin nicht verkraftet und sich an ihr rächen wollen. 

Freispruch bei Porno-Videos

François schüttelte während der Ausführungen des Anwalts mehrfach den Kopf und widersprach danach heftig. Es sei Nicole gewesen, die ihn aufgefordert habe, die Videos und Bilder von ihr zu machen. Sie habe ihn sogar beauftragt, die Pornos in ihrem Namen ins Netz zu stellen. Tatsächlich hatte die Frau gegenüber der Polizei früher ausgesagt, sie habe die Ankündigung von François, er werde Bilder und Videos ins Netz stellen, nicht ernst genommen. Sie habe ihm mitgeteilt, er solle dies doch tun, wenn er sich dadurch befriedigt fühle, heisst es in der Kurzbegründung des Urteils. Das Gericht geht deshalb davon aus, dass Nicole ihrem Ex-Partner «die Einwilligung erteilte», die Pornovideos hochzuladen, und sprach François in diesem Anklagepunkt frei. 

Auch ohne das Einverständnis der Frau stellt sich laut Gericht die Frage, ob mit den Rachepornos ein strafbares Verhalten vorliegen würde. «Pornografie ist an sich nicht ehrverletzend und das Verhalten des Beschuldigten würde zivilrechtlich zweifellos eine Persönlichkeitsverletzung darstellen – ob es allerdings auch strafrechtlich relevant ist, ist fraglich», heisst es in der Begründung. Letztlich kam das Gericht zum Schluss, dass sich François «nicht der üblen Nachrede schuldig gemacht hat». 

Anwalt sieht Ehrverletzung

Rechtsanwalt Leiser sagt dazu: «Das Gericht hat festgehalten, dass dieses Vorgehen zivilrechtlich eine Persönlichkeitsverletzung darstellt und theoretisch Genugtuung verlangt werden kann.» Darauf verzichtet seine Mandantin aber, ihr gehe es nicht um eine finanzielle Entschädigung, sondern darum, dass ihr Ex-Partner das Stalking beende. Dies ist auch der Grund, dass Nicole nun das Urteil – trotz des Freispruchs bei den Rachepornos – nicht weiterziehen wird. «Sie hofft nun, dass die Belästigungen aufhören und die Sache endlich ein Ende hat», sagt Martin Leiser.

Grundsätzlich ist für den Anwalt allerdings klar: «Wenn jemand pornografische Videos einer Frau ins Internet stellt und darüber noch Bekannte, Freunde und Angehörige informiert, wird die Betroffene in die Nähe der Pornoszene gerückt.» Ob dies auch strafrechtlich relevant sei, lasse das Gericht offen. Und einen Entscheid des Bundesgerichts zu dieser Frage gibt es in der Schweiz laut Leiser noch nicht. «Aus meiner Sicht wird das Opfer durch ein solches Verhalten aber in seiner Ehre verletzt», hält der Rechtsanwalt fest.

Videos tauchen immer wieder auf

Belastend für seine Mandantin war, dass immer wieder Bilder und Videos von ihr im Netz aufgetaucht sind. Ob auch dafür François verantwortlich ist, lässt der Anwalt offen. «Wer die Filme hochgeladen hat, ist unbekannt», gibt sich Leiser vorsichtig. Allerdings waren die Folgen für Nicole sehr unangenehm: «Zum Teil wurde sie auf den Pornoseiten mit Namen genannt», sagt Leiser. Die pornografischen Videos von Nicole seien über Google zu finden gewesen – gerade bei Stellenbewerbungen kann dies negative Konsequenzen haben.

Jetzt auf

Ist ein unerwünschter Film oder ein Foto einmal im Netz, ist es schwierig, das Material zu entfernen. Der Anwalt und seine Mandantin versuchten dies trotzdem. «Wir haben die Videos jeweils dem Betreiber der Seiten gemeldet, dann wurden sie umgehend gelöscht», erklärt Martin Leiser. Dennoch gibt es keine absolute Garantie, dass die Videos tatsächlich aus dem Netz verschwunden sind. Einerseits wäre es möglich, dass François erneut Pornos seiner Ex-Partnerin hochlädt, andererseits könnten die pornografischen Filme auch von anderen, unbekannten Internet-Usern weiterverbreitet werden.

Rachepornos sind recht häufig 

Dies kommt relativ oft vor, wie Daniel Süss, Medienpsychologe an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, auf Anfrage der az sagt. «Rachepornos sind die häufigste Form von Cybermobbing unter Erwachsenen.» Besonders gravierend seien jene Fälle, in denen die betroffene Person – in den meisten Fällen eine Frau – klar erkennbar ist. «Wenn ihr Gesicht sichtbar oder ihr Name publiziert wird, kann dies viel schlimmere Auswirkungen haben, als wenn die Person nicht erkennbar ist», sagt Süss. Am häufigsten kommen Rachepornos laut dem Psychologie-Professor bei Beziehungskonflikten vor. «Männer versuchen so, ihre Ex-Partnerinnen zu demütigen», erklärt Süess. (trs)

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