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Dumm gelaufen

18-jähriger Deutscher wacht nach einer Party auf einem Güterzug auf – in Italien!

Filmriss des Jahres

18-jähriger Deutscher wacht nach einer Party auf einem Güterzug auf – in Italien!

04.09.2014, 15:1104.09.2014, 21:12
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Vielleicht war es die Party seines Lebens. Genau weiss das der 18-jährige Augsburger nicht mehr. Ganz sicher aber war das, was danach folgte, das Abenteuer seines Lebens. Aber der Reihe nach.  

Die unglaubliche Geschichte nimmt am vergangenen Samstag in Augsburg seinen Anfang. Dort feierte der junge Mann mit viel Alkohol an einer Party. Dann machte er sich auf den Heimweg. Wieso er auf dem Augsburger Rangierbahnhof landete, weiss der 18-Jährige nicht mehr. Noch weniger, warum er dort auf einen Güterzug stieg. Er hatte einen Filmriss. 

So merkte er auch nicht, dass der Zug gemäss Angaben der Augsburger Polizei gegen 22.30 Uhr losfuhr. Der blinde Passagier ratterte mit der Bahn davon und erwachte Stunden später in Treviso in Italien wieder. 

Lkw-Güterzug: Auf einem solchen Güterzug fuhr der 18-Jährige nach Italien.
Lkw-Güterzug: Auf einem solchen Güterzug fuhr der 18-Jährige nach Italien.Bild: bundesPoizei München

Nach der Ankunft des Zuges in Italien hatte ein Wagenmeister gegen sechs Uhr die Ladung überprüft und dabei den blinden Passagier entdeckt. Der junge Mann war total durchgefroren und wurde der italienischen Polizei übergeben, die ihn den österreichischen Kollegen weiterreichte. Der österreichischen Polizei gab der 18-Jährige an, dass er sich an die Party erinnern könne, aber keine Ahnung habe, wie er auf dem Güterzug gelandet sei. 

Dass der junge Mann die Fahrt unverletzt überstanden hat, grenzt an ein Wunder. Gefahren gab es auf der langen Fahrt einige: Er hätte vom Waggon fallen, bei der Durchquerung der Alpen erfrieren oder einen Stromschlag erleiden können. 

Wo genau der 18-Jährige die Fahrt verbrachte, ist nicht klar. Er reiste auf einem sogenannten Taschenwagen, der speziell für den Transport von Lkw-Sattelschleppern konzipiert ist. Vermutlich verbrachte er die Fahrt in einem windgeschützten Hohlraum eines Containers. 

Strafrechtliche Konsequenzen muss der 18-Jährige keine fürchten, da Selbstgefährdung nicht strafrechtlich relevant ist. Einzig das Retour-Billett musste der Feierbruder selber berappen. (meg)

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