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Zürcher Justizdirektor kritisiert Bundesgericht wegen «Carlos»-Entscheid 

Martin Graf, Justizdirektor des Kantons Zürich: «Es ärgert mich massiv, dass ein Jugendlicher Obstruktion mit Segen des Bundesgerichts betreiben kann.»
Martin Graf, Justizdirektor des Kantons Zürich: «Es ärgert mich massiv, dass ein Jugendlicher Obstruktion mit Segen des Bundesgerichts betreiben kann.»Bild: Keystone
Martin Graf

Zürcher Justizdirektor kritisiert Bundesgericht wegen «Carlos»-Entscheid 

Nach dem «Carlos»-Entscheid des Bundesgerichts übt der Zürcher Justizdirektor Martin Graf harsche Kritik an den Lausanner Richtern. Sie ermöglichten dem unkooperativen Carlos, dessen Wunschlösung durchzusetzen. 
01.03.2014, 07:1601.03.2014, 10:46
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Das Bundesgericht hatte die Zürcher Behörden für die Verhaftung Carlos' wegen Willkür gerügt. Der grüne Politiker Graf bringt dafür wenig Verständnis auf: «Ich meine nach wie vor, wir handelten richtig», sagte er in einem Interview mit dem Tages-Anzeiger

In Interviews mit der «Neuen Zürcher Zeitung», «Aargauer Zeitung» und «Der Landbote» äusserte sich Graf am Samstag ähnlich. Den Vorwurf, die Behörden hätten Carlos vor allem wegen des Drucks aus der Öffentlichkeit in eine geschlossene Anstalt gesteckt, weist Graf zurück. 

Carlos und sein Umfeld hätten nun eine Lösung durchgesetzt, die aus Sicht der Behörden «nichtprioritär» sei, sagte Graf. Vorgezogen hätte er eine Unterbringung des Jugendlichen in der offenen Abteilung des Massnahmezentrums Uitikon oder bei einer privaten Organisation, sagte Graf. Doch beides habe Carlos abgelehnt. 

Die Zürcher Oberjugendanwaltschaft hatte am Freitag mitgeteilt, dass Carlos sich in einem neuen Sondersetting mit eigener Wohnung und Betreuung befinde. Dieses kostet 19'000 Franken pro Monat. Das frühere Setting war wegen der Kosten von 29'000 Franken pro Monat – inklusive Thaibox-Training – in die Kritik geraten und nach zahlreichen Medienberichten abgebrochen worden. 

«Das müssen sie das Bundesgericht fragen» 

«Es ärgert mich massiv, dass ein Jugendlicher Obstruktion mit Segen des Bundesgerichts betreiben kann.» Der Entscheid des Bundesgerichts widerstrebe ihm. Graf betont in den Interviews, dass das Zürcher Obergericht zu einem gegenteiligen Schluss gelangt sei. Die Juristen seien sich offenbar nicht einig. 

Danach gefragt, wie er nun die Sicherheit gewährleisten wolle, gibt sich Graf gegenüber dem «Tages-Anzeiger» trotzig: «Da müssen Sie das Bundesgericht fragen.» Er glaube, dass es mit einer Eins-zu-eins-Betreuung möglich sein sollte, die Sicherheit zu gewährleisten. «Wir hoffen, dass es gut kommt.» 

Eigene Fehler räumt Graf allerdings auch ein: Das erste Sondersetting sei zu wenig straff geführt worden. Dann, nach der Verhaftung Carlos', sei zu wenig rasch eine neue Lösung gefunden worden. Und auch bei der Einschätzung von Carlos' Kooperationsbereitschaft sei ein Fehler passiert: Diese sei überschätzt worden. (sda)

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