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«Happy-Birthday» anstimmen ohne Angst vor dem Kadi: Nach 80 Jahren dürfen wir das wohl bekannteste Lied der Welt legal singen

«Happy-Birthday» anstimmen ohne Angst vor dem Kadi: Nach 80 Jahren dürfen wir das wohl bekannteste Lied der Welt legal singen

23.09.2015, 10:5523.09.2015, 11:03
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Das Urheberrecht für das Geburtstagslied «Happy Birthday to You» ist ungültig. Das entschied ein Bundesgericht in Los Angeles am Dienstag. Das Lied sei Allgemeingut, urteilte Richter George King. Das Urteil ist eine Niederlage für den Konzern Warner Music Group.

«Nun ist ‹Happy Birthday› nach 80 Jahren endlich frei»

Das Gericht urteilte, dass Warner/Chappell Music kein gültiges Urheberrecht an dem Lied besitze. Der Konzern hatte sich 1988 die Rechte gesichert. Das Label verdiente etwa zwei Millionen Dollar im Jahr mit der kommerziellen Nutzung des Songs.

Ursprünglich wurde das Urheberrecht 1935 von der Firma Clayton F Summy angemeldet, doch nach Ansicht von Richter King galt dieses nur für die Melodie, nicht aber für den Text. Die Melodie ist seit Jahren Allgemeingut. «Nun ist ‹Happy Birthday› nach 80 Jahren endlich frei», sagte Klägeranwalt Randall Newmann nach dem Urteil.

Komponiert hatte das Lied 1893 die Musikerin Mildred Hill aus dem US-Bundesstaat Kentucky gemeinsam mit ihrer Schwester, der Kindergärtnerin Patty. Es hiess ursprünglich «Good Morning to All». Der Geburtstagstext entstand später. Eher zufällig tauchte das Manuskript des Liedes vor ein paar Tagen in einer Abstellkammer auf. Drei Dokumentarfilmer hatten 2013 die Klage eingereicht. (wst/sda/dpa)

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