Gegen den Entscheid des Regierungsrates hatte der Beschwerdeführer 30 Tage Zeit, um beim Aargauer Verwaltungsgericht Beschwerde einzureichen.
Der Regierungsrat hatte die Beschwerde des Stadion-Gegners abgewiesen, nachdem sich der Regierungsrat über ein halbes Jahr damit beschäftigt hatte. Auch die Verhandlungen zwischen der Stadt Aarau, der Bauherrin HRS und dem Beschwerdeführer hatten zu keiner Einigung geführt. Der Stadion-Gegner hatte seine letzte Beschwerde im Juli bereits zeitlich sehr knapp beim Regierungsrat eingereicht.
Update folgt ...
Ich frage mich wirklich, was in einer solchen Person vorgeht. Warum kann man einen Entscheid nicht einfach akzeptieren? Egoist muss man sein ....