Nach dem Aus am Australian Open verbucht Federer die zweite Schlappe: Die Gemeinde Valbella GR hat die Baubewilligung für den Zaun, den der Tennisprofi um sein 8000 Quadratmeter grosses Luxus-Doppelchalet errichten wollte, zurückgezogen. Warum geklagt wurde, ist unklar: Laut Anwalt des Klägers geht es darum, gleiches Recht für alle durchzusetzen.
In den Medien hatte es zunächst geheissen, der mit bis zu dreieinhalb Meter hohen Büschen verkleidete Maschendrahtzaun versperre den Nachbarn die Sicht. Der Anwalt desjenigen Nachbarn, der die von der Gemeinde Vaz abgeschmetterte Klage ans kantonale Verwaltungsgericht weiterzog, präzisierte: Die Nachbarn hätten Angst, der Schnee drücke Federers Grenzbüsche auf ihre Grundstücke herüber, wie die «Sonntagszeitung» berichtet.
Büsche hin oder her: Federers Zaun verstösst gegen das kantonale Raumplanungsgesetz. Der Hag muss um zweieinhalb Meter nach innen versetzt werden. (sda/daw)